VerschiedenesWipperfürth

Soforthilfeleistungen: Fristende Landeshilfe Hochwasser

ARKM.marketing

Wipperführt – Bis zum 31.08.2021 können noch Anträge auf Soforthilfeleistungen des Landes im Zusammen-hang mit der Unwetterkatastrophe vom 14./15.07.2021 gestellt werden.

Das Innenministerium des Landes hat festgelegt, dass Anträge auf Soforthilfeleistungen des Landes bis spätestens zum 31.08.2021 einzureichen sind. Eine Verlängerung der Frist sieht das Ministerium nicht vor. Dementsprechend können später eingereichte Anträge nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Antragsformulare für die Soforthilfeleistung sind auf der Internetseite des Lang NRW verfügbar und bei der Stadtverwaltung einzureichen. Der Mindestschaden muss 5.000 € überschreiten und darf nicht durch Versicherungen abgedeckt sein. Bis heute hat die Stadtkasse der Hansestadt Wipperfürth bereits 503.500 € ausgezahlt. Davon erhielten Wipperfürther Firmen bislang 170.000 € und 333.500 € gingen auf die Konten betroffener Privathaushalte in Wipperfürth.

Geldspenden für vom Hochwasser betroffene Personen nimmt die Stadtkasse auch weiterhin auf den beiden Spendenkonten entgegen. Die eingehenden Beträge zahlt die Stadtkasse als Soforthilfeleistung zu 100 % an die Betroffenen aus.

Kreissparkasse Köln, IBAN DE36 3705 0299 0321 0000 22
oder
Volksbank Berg eG, IBAN DE75 3706 9125 5200 2480 17

Kontakt für Rückfragen:
Hansestadt Wipperfürth
Ordnungsamt
Marktplatz 1
51688 Wipperfürth
Telefon 02267/64-218

Quelle: Hansestadt Wipperfürth

ARKM.marketing


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ich willige ein, dass meine Angaben aus diesem Kontaktformular gemäß Ihrer Datenschutzerklärung erfasst und verarbeitet werden. Bitte beachten: Die erteilte Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@sor.de (Datenschutzbeauftragter) widerrufen werden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Back to top button