Waldbröl. Am 20.04.2009, gegen 15.55 Uhr, beabsichtigte ein 17-jähriger Rollerfahrer entgegen der „vorgeschriebenen Fahrtrichtung – rechts“ aus der Industriestraße kommend über die Hans-Böckler-Straße hinweg in die Industriestraße Richtung Wiehler Straße zu fahren.
Im Kreuzungsbereich kollidierte er mit dem PKW eines 49-Jährigen, der die übergeordnete Hans-Böckler-Straße aus Richtung L324 kommend in Richtung Kreisverkehr Hermesdorf befuhr. Nach dem Zusammenstoß rutschte er über Motorhaube und Frontscheibe des PKW und fiel nach links auf die Fahrbahn. Hierbei erlitt er Verletzungen an Handgelenk und Knie. Er wurde dem Krankenhaus zugeführt, wo er stationär verblieb. Bei der Befragung des 17-Jährigen stellte sich heraus, dass er lediglich im Besitz einer Mofaprüfbescheinigung ist und somit den führerscheinpflichtigen Motorroller nicht hätte fahren dürfen. Ein entsprechendes Strafverfahren wurde eingeleitet. Es entstand mittlerer Sachschaden (ca. 3.200 Euro).