Der Begriff „akademischer Ghostwriter“ taucht heute immer mehr auf. Der eine oder andere Skandal in Bezug auf bekannte Persönlichkeiten steht dabei nicht einmal im Vordergrund. Ein Studium ist eine Herausforderung. Neben den Vorlesungen stehen hier natürlich auch die Arbeiten im Vordergrund. Ist es da verwunderlich, dass häufiger auf akademische Ghostwriter zurückgegriffen wird?
Ghostwriter – was ist das eigentlich?
Ghostwriter mag ein moderner Begriff sein, gleichzeitig ist es aber durchaus keine neue Erfindung. Wer einen Blick in die Vergangenheit wirft, der wird schnell feststellen, dass selbst Berühmtheiten in der Antike nicht immer die Worte haben selbst aus ihrer Feder fließen lassen. Auch heute noch greifen manche Menschen gerne auf Unterstützung zurück. Grundsätzlich ist Ghostwriting also ein Verfahren, das sich bewährt hat und tatsächlich gibt es auch kein Gesetz, das es verbietet, sich bei dem Verfassen von Texten von einer anderen Person unterstützen zu lassen. Wer als Ghostwriter aktiv ist, der bekommt eine Aufgabe und führt diese aus. Der Text wird aber nicht unter seinem Namen veröffentlicht. Stattdessen gibt er die Rechte für die Nutzung ab und verzichtet auf die Namensnennung. Akademische Ghostwriter haben sich auf bestimmte Bereiche spezialisiert. Sie finden ihre Kunden in erster Linie an Universitäten und Fachhochschulen. Hier unterstützen sie bei der Erstellung von Hausarbeiten und auch von Bachelor- und Master-Arbeiten. Doch wie ist an dieser Stelle eigentlich die rechtliche Situation?
Inspiration ja – abschreiben nein
Wenn an einer Universität die Arbeit eines Ghostwriters als die eigene Arbeit ausgegeben wird, spricht man von einer Täuschung. Gerade dann, wenn diese Arbeiten prüfungsrelevant sind, kann es zu empfindlichen Strafen kommen. Grundsätzlich wird bei solchen Arbeiten eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, in der ein Student versichert, dass es sich bei der Arbeit um sein geistiges Eigentum handelt. Beim Ghostwriting werden jedoch lediglich die Nutzungsrechte abgetreten. Es ist nicht möglich, die Rechte am geistigen Eigentum abzugeben. In den schlimmsten Fällen kann die Hochschule dies als eine Urkundenfälschung auslegen. Es ist durchaus möglich, sich durch einen akademischen Ghostwriter Unterstützung zu holen. Dabei sollte diese jedoch nur als Inspiration gesehen werden, das Verfassen der Texte erfolgt weiterhin durch den Studenten selbst.