Der Erwerb einer Wohnimmobilie direkt von einem Verkäufer ohne vermittelnden Makler kann finanzielle Vorteile haben. Man sollte sich jedoch nicht von einem vermeintlichen Schnäppchen zu einem vorschnellen Kauf verleiten lassen.
Voraussetzungen, die für den Kauf einer Immobilie ohne Makler sprechen
In der Schweiz ist es rechtlich vorgesehen, dass die Immobilienagentur vom Verkäufer bezahlt wird. Die üblichen 2 – 3% Maklergebühren werden in der Praxis oft in den Wunschpreis eingerechnet und können dementsprechend den Betrag hochtreiben. Es kann also durchaus auch für Käufer finanziellen Sinn machen, auf eine vermittelnde Agentur zu verzichten. Zum Beispiel in den folgenden Szenarios:
Verwandtschaftsverhältnis
Wenn Käufer und Verkäufer verwandt und sich einig über die Konditionen sind, ist ein Makler normalerweise nicht nötig. Um zukünftige Unklarheiten zu vermeiden und sicher zu stellen, dass alles rechtswirksam ist, sollte man zur Aufsetzung des Vertrages auf jeden Fall die Dienste eines Anwalts heranziehen. Die Beglaubigung durch einen Notar ist dafür ebenfalls essenziell.
Sie sind mit der Immobilie vertraut
Sollte eine Wohnimmobilie privat zum Verkauf angeboten werden, mit der Sie bereits vertraut sind – zum Beispiel weil Sie in der Vergangenheit darin gewohnt haben – kann es sich dabei um eine gute Gelegenheit zum Kauf handeln. Im Idealfall kennen Sie die Stärken und Schwächen des Objektes und wissen, was es Ihnen Wert ist.
Lassen Sie sich dennoch nicht aus Nostalgie zu einem unüberlegten Kauf verleiten und betreiben Sie vorher Marktrecherche. Ein Bewertungstool wie dieses benötigt nur wenige Informationen, um den aktuellen Wert einer Immobilie für Sie zu schätzen, sodass Sie einen Ausgangspunkt für Vergleiche und Preisverhandlungen haben.
Der Angebotspreis ist unter dem Marktwert
Es gibt verschiedene Gründe dafür, dass eine Wohnimmobilie unter dem Marktwert verkauft und auf einen Makler verzichtet wird. Darunter gehören Probleme mit dem Gebäude, der Infrastruktur sowie geplante Bauvorhaben in der Nachbarschaft. Deshalb sollten Sie immer die Meinung eines Bauingenieurs oder Architekten einholen und darüber hinaus beim Bauamt der Gemeinde oder Stadt anfragen, was für die Gegend geplant ist.
Andererseits ist es natürlich so, dass nicht alles, was den Wert einer Immobilie in den Augen des Verkäufers mindert, zwingend ein Deal Breaker für einen interessierten Käufer ist.
Der Verkäufer ist ein Generalunternehmer
Wer an einem Neubau interessiert ist, hat potenziell die Möglichkeit, direkt mit dem Generalunternehmer bzw. dessen Vermittlung zusammenzuarbeiten. Obwohl es sich hier nicht um einen privaten Verkäufer handelt, werden hier normalerweise keine Gebühren fällig.
Wann sollten Sie sich als Käufer an eine Immobilienagentur wenden?
Viele Käufer wenden sich erst dann an einen Makler, wenn sie Interesse an einem Objekt haben, dass von der Agentur vermittelt wird. Es könnte allerdings von Vorteil sein, bereits bei der Suche nach dem perfekten Eigenheim mit Immobilienmaklern zusammenzuarbeiten.
Zeitaufwand
Keine Zeit oder Lust, sich wochenlang täglich durch zig Inserate zu klicken? Makler können Ihnen bei der Vorauswahl helfen. Eine Agentur, die Ihre Konditionen kennt und weiss, wonach Sie suchen, wird Ihnen regelmässig passende Angebote zukommen lassen. In der Regel erfahren Sie auf diese Weise besonders schnell von Wohnimmobilien, die neu auf dem Markt sind.
Natürlich erhalten Sie von jeder Immobilienagentur nur die Optionen, die von ihr vermittelt werden. Am besten informieren Sie sich, welche Makler in der von Ihnen bevorzugten Gegend aktiv sind und treten mit allen in Kontakt.
Angebot
Der Schweizer Immobilienmarkt ist der derzeitigen Nachfrage nach Eigenheimen nur bis zu einem gewissen Grad gewachsen. Falls Sie bereits wissen, wo Sie wohnen möchten, aber die passende Immobilie bisher nicht gefunden haben, bietet sich ebenfalls die Zusammenarbeit mit einem Makler an. Viele Agenturen vermitteln regelmässig Objekte in bestimmten Bezirken und Orten. Indem Sie sich als Interessent vorstellen, können Sie eine Beziehung aufbauen und hören hoffentlich frühzeitig von neuen Angeboten.
Sicherheit
Eine Immobilienagentur kann gewisse Sicherheiten geben, die man bei einem Privatkauf nicht hat. Ein Makler darf interessierten Käufern beispielsweise laut Berufskodex keine Unwahrheiten im Zusammenhang mit einer Immobilie erzählen und muss Fragen gewissenhaft beantworten.
Darüber hinaus entschied das Schweizer Bundesgericht 2017, dass ein Makler nicht “zwei Herren” dienen kann und verbot die sogenannte “Doppelmakelei”. Das bedeutet, dass für Käufer keine Makler-Prämien fällig werden und Agenturen keine zusätzlichen Vermittlungsboni annehmen dürfen.