Nach einem Auffahrunfall kann eine Pannenhilfe erforderlich sein. Die Polizei sollte immer gerufen werden, wenn es Verletzte gibt oder Schäden an Fahrzeugen oder Eigentum entstanden sind. Für die Verursachung eines Auffahrunfalls können Bußgelder fällig werden. Auffahrunfälle lassen sich am besten vermeiden, indem man einen sicheren Abstand einhält, Ablenkungen vermeidet und auf den Verkehr um sich herum achtet. Kommt es dennoch zu einem Unfall, zeigen wir Ihnen hier, wie Sie sich richtig verhalten.
Ruhe bewahren und Unfallstelle sichern
Auf Deutschlands Straßen sind Auffahrunfälle keine Seltenheit. Schnell ist es passiert und schon brechen Spiegel, die Beleuchtung splittert oder die Karosserie verformt sich. Trotz des Schocks sollten Sie nicht in Panik verfallen, sondern nach Möglichkeit die Ruhe bewahren.
Wenn Sie unverletzt sind, stellen Sie zunächst den Warnblinker und ziehen Ihre Warnweste an. Holen Sie das Warndreieck aus dem Kofferraum und stellen es in großem Abstand zu Ihrem Fahrzeug auf. Innerorts reichen meist 50 Meter. Je nach Sichtverhältnissen oder Einsehbarkeit der Straße (Stichwort: Kurven!) sollten Sie das Warndreieck weiter weg aufstellen, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen. Auf Landstraßen und Autobahnen sollten Sie das Warndreieck in einer Entfernung von mindestens 100 beziehungsweise 200 Metern aufstellen.
Sind Sie oder andere Verkehrsteilnehmer bei dem Unfall verletzt worden, sollten umgehend Notarzt und Polizei gerufen werden. Darüber hinaus sollte auch die Pannenhilfe informiert werden. Die Schäden an allen beteiligten Fahrzeugen sollten Sie fotografieren, um diese später der Versicherung zu übergeben und um Kostenfragen zu klären. Tauschen Sie hierfür die Kontaktdaten mit dem Unfallgegner und lassen Sie sich auch dessen Versicherungsdaten geben.
Wann muss die Polizei gerufen werden?
Sobald Sie oder andere bei einem Unfall verletzt wurden, muss die Polizei verständigt werden. Liegt lediglich ein materieller Schaden vor, können Sie die Angelegenheit unter sich klären und den Fall der Versicherung melden. Dennoch kann es sinnvoll sein, die Polizei zu einem Auffahrunfall zu rufen, auch wenn Menschen nicht zu Schaden gekommen sind, beispielsweise bei einem Auffahrunfall mit einem Auto mit ausländischen Kennzeichen.
Wer hat Schuld?
Die Annahme, dass der auffahrende Autofahrer grundsätzlich Schuld am Unfall hat, ist ein großer Irrtum. Dem Vorausfahrenden kann in manchen Fällen eine Teilschuld zugesprochen werden. Das ist möglich, wenn Verkehrsregeln missachtet werden, Fahrlässigkeit oder Unachtsamkeit vorliegen. Beobachtet man ein solches Verhalten, gilt es dann besonders vorsichtig zu fahren, um einen Auffahrunfall zu vermeiden.
Ich bedanke mich für den gut beschriebenen Artikel. Viele Punkte über das Verhalten bei einem KFZ-Unfall habe ich selbst noch gar nicht gewusst. Jetzt bin ich bestens für mein Vorhaben vorbereitet.