Unternehmen, die durch Marketingaktivitäten neue Kunden gewinnen wollen, haben es gerade in Europa schwerer als in Ländern außerhalb der EU. Der Hintergrund ist, dass es in der Europäischen Union viele einschränkende gesetzliche Vorschriften gibt. Vor allem der Datenschutz und die vor einigen Jahren neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) machen vielen Unternehmern Sorgen. Einige Marketingmitarbeiter sind auch noch Jahre nach der Einführung verunsichert, wie groß ihr Spielraum ist. Aus diesem Grund schauen wir uns die wichtigsten Tätigkeiten im Marketing an, und beleuchten, wo Sie als Verantwortlicher vorsichtig sein müssen.
Eine wichtige Anmerkung: Dieser Artikel ersetzt keine professionelle Rechtsberatung. Wenden Sie sich hierfür bitte an einen Experten im Datenschutzumfeld.
E-Mail-Versand
Das Versenden von Werbemails und Newslettern ist ein wichtiger Marketingbaustein, um mit seinen Kunden in Kontakt zu bleiben und auch neue potenzielle Kunden zu akquirieren. Allerdings lauern beim E-Mail-Versand einige datenschutzrechtliche Fallen. Laut Gesetz darf man potenziellen Kunden (egal ob Privat- oder Geschäftskunden) keine unverlangten Mails zusenden. Der Empfänger muss bestätigen, dass er eine Mail bekommen möchte oder es muss ein geschäftliches Verhältnis vorliegen. Die Bestätigung holt man sich in dem Fall am besten in einem douple-opt-in-Verfahren. Das bedeutet, dass vor der offiziellen Newsletter Registrierung noch eine Mail mit einer Bestätigung versendet wird. Wenn man diese Bestätigung nachweisen kann, hat man als Mailversender schon einige gute Schritte getan.
Darüber hinaus ist es auch wichtig, auf welchem Server die E-Mail-Adressen gespeichert sind. Der E-Mail-Server des Anbieters darf nicht ohne Weiteres im Ausland stehen. Schließlich dürfen Daten nicht ohne Genehmigung in ein Drittland transferiert werden. Das kann bereits bei dem Nutzen von Outlooksendungen kritisch werden, weswegen hierfür ein spezielles Tool Verwendung finden sollte.
Datenschutz auf der Webseite
Wer zu Marketingzwecken eine Webseite betreibt und mit personenbezogenen Daten arbeitet, braucht eine Datenschutzerklärung. Da fast jede Webseite in irgendeiner Form mit personenbezogenen Daten in Berührung kommt, ist eine Datenschutzerklärung im kommerziellen Bereich eine Voraussetzung. Selbst wer Kontaktformulare anbietet oder Cookies setzt, arbeiten mit diesen Daten. Hierbei gibt es einige Vorgaben für eine Datenschutzerklärung, die man als Webseitenbetreiber in jedem Fall einhalten sollte. Das Wichtigste bei dieser Erklärung ist allerdings, dass man den Nutzern deutlich macht, welche Daten erhoben werden und in welcher Form diese verarbeitet werden. Darüber hinaus muss man die Nutzer auch über ein Widerspruchsrecht aufklären. Dieses können die Webseitenbesucher jederzeit geltend machen.
Das Nutzen von Cookies
Cookies sind im Bereich Datenschutz ein wichtiges Thema. Hierbei handelt es sich um Skriptdateien, die im Browser der Nutzer abgespeichert werden. Beim erneuten Besuch einer Webseite greifen diese auf die Dateien zurück und können so das Besucherverhalten der Nutzer tracken. Doch dies wird vom Gesetzgeber nicht gerne gesehen. Das Setzen von Cookies ohne die ausdrückliche Einwilligung der Nutzer ist daher verboten worden. Aus diesem Grund werden Internetuser bei dem Besuch einer neuen Webseite darauf hingewiesen, welche Cookies gesetzt werden und bekommen hier auch direkt die Möglichkeit, diese zu unterbinden. Eine Webseite sollte dementsprechend mit diesen Pop-up-Fenstern ausgestattet sein.
Professionelle Unterstützung
Ab einer gewissen Unternehmensgröße ist ohnehin ein Datenschutzbeauftragter für Unternehmen vorgeschrieben. Aber auch kleine Unternehmen sollten sich bereits professionelle Hilfe suchen. Das gilt insbesondere dann, wenn Marketingaktivitäten tiefergehende Kenntnisse im Bereich Datenschutz erfordern.