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Gute Gründe für eine digitale Arbeitszeiterfassung im Unternehmen

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Im Jahr 1994 trat das Arbeitszeitgesetz, abgekürzt ArbZG, in Kraft. Das bedeutet zwei Dinge.

Erstens: Das Gesetz feiert in zwei Jahren seinen Dreißigsten.

Zweitens: Seitdem haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber Rechtssicherheit bezüglich der Fragen, wie Arbeits- und Ruhezeiten definiert werden.

Im Jahr 2019 wurde durch den Europäischen Gerichtshof geklärt, dass Arbeitszeiten durch die Unternehmen erfasst werden müssen. Aber wie ist dies zu gestalten?

Verschiedene Arbeitszeitmodelle in der modernen Arbeitswelt

Es ist egal, ob man schon ein alter Hase im Geschäft ist, oder bewerbungsbegleitet neu in den Job einsteigt – die Frage, wie es um die Arbeitszeit bestellt ist, wird immer erörtert werden. Hierzu gibt es unterschiedliche Modelle. Zwei von ihnen haben wir einmal herausgesucht.

– Gleitzeit

Wichtig ist, dass man acht Stunden arbeitet. Wann diese acht Stunden stattfinden, ist Sache des Arbeitnehmers. Eine Verschärfung dieser Idee ist die Gleitzeit mit Kernarbeitszeit. Dies bedeutet, dass man grundsätzlich frei entscheiden kann, wann man seine acht Arbeitsstunden abreißt, aber in einem gewissen Zeitraum müssen alle Arbeitnehmer anwesend sein.

– Vertrauensarbeitszeit

Dieses Modell ist von weitgehender Autonomie geprägt. Die Arbeitszeit kann frei eingeteilt und gestaltet werden. Wichtig ist, dass die 40 Stunden pro Woche eingehalten werden und das Arbeitsziel erfüllt wird.

Warum ist Arbeitszeiterfassung wichtig?

Wie eingangs schon angemerkt, ist es seit knapp 3 Jahren klar, dass Unternehmen Arbeitszeiten erfassen müssen. Logischerweise sind belastbare Daten notwendig, um zu wissen, wer wann wie lange gearbeitet hat. Immerhin könnte ansonsten jeder behaupten, dass er länger als acht Stunden gearbeitet habe und dies jetzt finanziell gerne vergütet sähe. Aber auch für die Mitarbeiter ist eine genaue Erfassung wichtig. Der Frage „Warum“ widmen wir uns gleich.

Vorteile der digitalen Arbeitszeiterfassung

Tools zur digitalen Erfassung lassen sich entweder selbst gestalten – etwa die Excel-Tabelle – oder auf www.Papershift.com käuflich erwerben. Dies ist dann von Bedeutung, wenn es um mehr geht, als nur die reine Tabelle.

– Arbeitszeiterfassung per Browser

Einer der Klassiker in Fragen der Arbeitszeiterfassung ist die Stechuhr, auch Stempeluhr genannt. Das Ein- und Ausstempeln, beziehungsweise Aus- und Einloggen lässt sich auch per Klick in einer browsergestützten Lösung erledigen.

– Arbeitszeiterfassung per Dienstplan,

Die App kann, so sie entsprechend eingestellt wurde, die Informationen direkt an den Dienstplan weiterleiten.

– Zeiterfassung per App, zentralem Terminal und Tablett

Diese Lösung eignet sich für Unternehmen, in denen sehr viele Leute arbeiten. Im Grunde ist dies nichts Anderes, als eine Stechuhr, nur eben als App. Man geht hin, authentifiziert sich per PIN oder Unterschrift und stempelt ein, beziehungsweise aus. Da die App allerdings mit jedem mobilen Endgerät funktioniert, das IOS- beziehungsweise Android-gestützt ist, können auch einzelne Geräte verwendet werden, was uns zum nächsten Punkt bringt.

– Zeiterfassung per App ohne Zentralterminal

Die App hat auch einen sogenannten „Single User Mode“, was bedeutet, dass hier die Zeiterfassung eines einzigen Nutzers im Fokus steht.

– Papershiftschnittstelle

So lässt sich das Programm in das schon bestehende System integrieren. Warum sollte sich ein Mitarbeiter allerdings so bereitwillig tracken lassen?

Für das Unternehmen

Hier sind die Vorteile klar und deutlich auf der Hand. Wie schon weiter oben festgehalten, könnte ein Mitarbeiter auch einfach behaupten, länger gearbeitet zu haben. Und wenn dann jemand diesem Mitarbeiter glaubt, wird es teuer. Oder stellen wir uns vor, einer der Mitarbeiter stürzt auf dem Weg zur Mittagspause. Wie ist dies rechtlich geregelt? Aber nicht nur die Unternehmen sind Nutznießer der digitalen Erfassung von Arbeitszeiten.

Für die Mitarbeiter

Wir haben gerade darüber gesprochen, dass der Mitarbeiter einfach behaupten könnte, dass er länger gearbeitet hat. Der Spieß lässt sich natürlich auch umdrehen. Das Unternehmen könnte behaupten, dass der Mitarbeiter nicht die vollen acht Stunden gearbeitet hat, sondern nur sechs Stunden tätig war. Oder bleiben wir beim Beispiel des gestürzten Kollegen auf dem Weg zur Mittagspause. Das Unternehmen hält fest, dass dies auf dem Weg zur Mittagspause passiert ist, also keine Verletzung während der Arbeitszeit darstellt. Der Kollege sieht dies anders.

Fazit

Anhand dieser Beispiele lässt sich festhalten, dass das EuGH zurecht Recht gesprochen hat, wenn es festhält, dass Arbeitszeiten erfasst werden müssen. Klar, dies bedeutet bei einigen Firmen, die es bisher anders gehandhabt haben, gewaltige Umstellungen. Dennoch ist es notwendig.

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