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Der Vermittlungsgutschein – Praktische Tipps vom Antrag bis zum Erhalt

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Als unterstützendes Angebot für Arbeitsuchende, wurde vor einigen Jahren der sogenannte Vermittlungsgutschein (VGS) eingeführt. Er wird bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter beantragt und erlaubt die Beauftragung privater Jobvermittler, aber auch die Teilnahme an Maßnahmen wie Coachings, Schulungen oder Bewerbungstrainings. Die korrekte Bezeichnung lautet Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, abgekürzt AVGS. Dieser Gutschein wird für konkret benannte Leistungen ausgestellt und gilt nur für einen bestimmten Zeitraum. Außerdem kann vorgegeben sein, dass der Einsatz des Gutscheins regional zu erfolgen hat.

Entwicklung des Vermittlungsgutscheins

Bei Einführung dieses arbeitsmarktpolitischen Instrumentes, diente der VGS als reiner Vermittlungsgutschein und konnte lediglich dafür eingesetzt werden, dass private Arbeitsvermittler einen Arbeitsuchenden bei der Jobsuche unterstützten. Bei Zustandekommen eines Arbeitsvertrages wurden dann Vermittlungsprämien mit der ausstellenden Behörde abgerechnet. Das führte zu enorm hohen Belastungen der öffentlichen Kassen, ohne nachhaltig die Karrieren zu fördern. Daher wurde hier im Laufe der letzten Jahre immer wieder nachgebessert.

Wer sich als privater Arbeitsvermittler betätigen will, unterliegt der Akkreditierungspflicht nach AZAV, was den Missbrauch stark erschwerte und vor allem auch unseriösen Anbietern den Wind aus den Segeln nahm.

Die Abrechnungsmodalitäten sind streng geregelt, was viele Arbeitsvermittler auch heute noch kritisieren. So können selbst bei erfolgreichen Vermittlungen die Zahlungen verweigert werden, wenn Ansprüche nicht fristgerecht angemeldet wurden oder ein Arbeitsvertrag nicht in der Gültigkeitsfrist des Gutscheins zustande kommt.

Inzwischen ist der VGS deutlich ausgeweitet und zum Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) geworden, so können auch Schulungen und Coachings in Anspruch genommen werden und nicht immer steht die unmittelbare Arbeitsaufnahme im Vordergrund. Letztendlich haben Auswertungen und Statistiken gezeigt, dass eine nachhaltige Eingliederung in den Arbeitsmarkt durch eine schnelle Vermittlung nicht gewährleistet ist und sich die Investition in Weiterbildungen und Motivation letztendlich auszahlt. Daher sind Hilfen zur Ausräumung von Vermittlungshemmnissen und zur Klärung schwieriger Lebenssituationen, inzwischen ebenfalls stark in den Fokus gerückt und eine ganzheitliche Beratung und Betreuung wird angestrebt.

Was kann der AVGS bieten?

Der Vermittlungsgutschein kann für unterschiedliche Inhalte ausgestellt werden. Auch die reine Vermittlung in Arbeit ist noch immer ein Schwerpunkt und letztendlich das Hauptziel, um dieses Instrument einzusetzen. Es wird daher unterschieden, ob ein AVGS für die Vermittlung in Arbeit oder Qualifizierung und Coaching ausgestellt wird.

Nach langer beruflicher Pause, beispielsweise nach Erziehungszeiten oder Krankheit, können aber auch Auffrischungskurse in EDV, der Anwendung spezieller Branchensoftware, Kommunikation oder anderen fachlichen Themen in Einzel- oder Gruppenschulungen via AVGS abgerechnet werden.

Sehr empfehlenswert ist die Beantragung eines AVGS für die berufliche Orientierung, wenn gesundheitsbedingt die Fortführung des alten Berufes nicht mehr möglich ist. Hier ist neben der Optimierung von Bewerbungsunterlagen und –verhalten auch eine Potentialanalyse vorgesehen und bei Bedarf können Berufsinteressentests helfen, einen neuen beruflichen Weg zu finden. Diesem Angebot folgen oft weitere AVGS, weil konkrete Bildungsbedarfe ebenso ergründet werden, wie auch die Chancen zur Vermittlung fachkundig eingeschätzt werden kann.
Der Vorteil dieser Erweiterung des Einsatzes von Gutscheinen für Qualifizierung und Coaching, liegt in der individuelleren Förderung des Antragstellers und bietet einen großen Gestaltungsspielraum, denn gerade Coachings und Schulungen müssen modular angeboten werden und die Maßnahmeninhalte können konkret auf die aktuelle Situation des Einzelnen abgestimmt und gebündelt werden. Die Angebote in Einzel- oder Kleingruppentreffen ermöglichen natürlich auch Außerdem sollte der Teilnehmer am Ende immer mit einer professionellen Bewerbungsmappe in die Jobsuche starten können.

Auch für die Anbieter von Maßnahmen bietet diese Erweiterung Vorteile, denn die einzelnen Module werden von der ausstellenden Stelle bezahlt, auch wenn keine direkte Vermittlung stattfindet.

Recht auf AVGS

Der Rechtsanspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist für Arbeitslose, die Arbeitslosengeld I beziehen nach 6 Wochen Arbeitslosigkeit gegeben, selbst dann, wenn das ALGI durch aufstockendes ALG II ergänzt wird. Das Qualifizierungschancengesetz beinhaltet ein Recht auf berufliche Bildung, allerdings liegt die Ausstellung von den Gutscheinen für Qualifizierung und Coaching immer noch im Ermessen des Sachbearbeiters. Mit einer guten Begründung, wird sich dieser aber sicher positiv entscheiden.

Der Gutschein ist an Fristen, regionalen Einsatz und Inhalte gebunden und kann daher nur gezielt eingesetzt werden, daher bietet es sich an, seinen beruflichen Weg klar zu skizzieren und mit guten Begründungen darzulegen, dass eine nachhaltige Chance auf berufliche Entwicklung und die Beendigung des Sozialleistungsbezugs mithilfe der gewünschten Maßnahmen gute Erfolgsaussichten hat.

Tipps für den Antrag

Gerade wer sich nicht so gut ausdrücken kann, sollte sich bereits vor dem Antrag einen Maßnahmeträger oder privaten Arbeitsvermittler suchen, der ihm schon bei der Antragstellung hilft. Alternativ, kann ein Antrag auf Qualifizierung und Coaching mit dem Modul – Bewerbungsmanagement und Profiling gestellt werden. Denn durchführende Personen oder Institutionen sind verpflichtet, solche Angebote zu dokumentieren und einen Abschlussbericht zu schreiben, der Empfehlungen für die weitere Integration auf dem Arbeitsmarkt enthält.

Träger sind bei den Sachbearbeitern der örtlichen Behörde bekannt und wenn die Zusammenarbeit vertrauensvoll ist, wird den Ratschlägen durchaus gern nachgegangen. Der Umfang dieses ersten Angebots kann auf wenige Stunden begrenzt sein (zwei bis drei Termine) und endet im günstigsten Fall damit, dass der Kunde am Ende weiß, wo er beruflich hinwill und wie er dort hin kommt. Zwischenschritte die nötig sind, werden aufgezeigt und im günstigsten Fall im Abschlussbericht vom Coach dargelegt und plausibel begründet.

Wer schon beim Antrag deutlich macht, dass er zukunftsorientiert denkt, hat bessere Chancen, einen AVGS bewilligt zu bekommen. Werden konkrete Schulungsangebote, die zum Beispiel auf Webseiten von Trägern zu finden sind, bereits an den Antrag angehängt, sieht der Entscheider, dass ein Antragsteller informiert und zielstrebig ist. Ergänzend können auch die Zahl der offenen Stelle in dem angestrebten Bereich in den Antrag einfließen. Stellenangebote auf die sich konkret und erfolglos beworben wurde, sollten aufgelistet werden. Eine Analyse wird zeigen, an welchen fehlenden Skills die Bewerbung gescheitert ist und untermauern, warum eine Qualifizierung in dem Bereich nötig ist.

Im Idealfall gibt es bereits einen Arbeitgeber, der bescheinigt, dass bei Nachweis spezieller Qualifizierungen und Kenntnisse eine anschließende Einstellung wohlwollend geprüft wird, es aber auf jeden Fall den Bedarf an Personal mit ebendiesen Kenntnissen gibt.

Fazit: Der Wunsch nach einem Vermittlungsgutschein signalisiert der ausstellenden Stelle, dass Handlungsbedarf gesehen wird und die Motivation für eine Qualifizierung oder Arbeitsaufnahme hoch ist. Trotz allem sollte das Ziel realistisch sein. Das bedeutet, Qualifizierungen und angestrebte Stelle müssen zum Profil des Antragstellers passen.

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