Probefahrt bestanden! Der Preis ist verhandelt, der Vertrag unterzeichnet – jetzt fehlt nur noch die Schlüsselübergabe und schon kann es losgehen, oder?
Ganz so schnell geht es leider nicht. Nach dem Kauf eines Gebrauchtwagens müssen die einen oder anderen Dinge beachtet und organisiert werden, bevor man mit dem neuen Gebrauchten die Straßen offiziell befahren darf.
Schon seit 2005 ist eine EU-Richtlinie in Kraft getreten, die vereinheitlichte, fälschungssichere Zulassungspapiere sowie die Vergabe von Registriernummern festlegt. Durch letztere wird eine bessere Nachverfolgbarkeit gewährleistet.
Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief sind damit zukünftig passé. Sie wurden von Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II abgelöst. Bei einem Autokauf und den damit anstehenden Änderungen wie Halterwechsel, Ummeldung etc. sind diese Papiere wichtig. Alte Fahrzeugbriefe etc. sind natürlich weiterhin gültig und werden nicht umgetauscht.
Was muss mit zur Zulassungsstelle?
Wer sich auf den Weg zur Zulassungsstelle machen möchte, um seinen neu erstandenen Gebrauchtwagen anzumelden, sollte folgende Papiere unbedingt mitnehmen:
Gültiger Personalausweis oder Reisepass des zukünftiges Halters, bei Firmen die Gewerbeanmeldung oder der Handelsregisterauszug sowie bei Vereinen ein Auszug aus dem Vereinsregister. Wichtig ist außerdem, dass die Versicherungsdoppelkarte der Versicherung oder aber die Versicherungs-Doppelkarte für Saisonkennzeichen, wenn es sich um einen solchen Wagen handelt, zur Zulassungsstelle mitgenommen werden. Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II und eventuell die EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung müssen ebenfalls mitgebracht werden.
Dokumente, die für die Zulassung ebenfalls wichtig sind
Um einen Gebrauchtwagen für den Straßenverkehr zuzulassen, werden außerdem folgende Dokumente benötigt: Wurde das Fahrzeug abgemeldet, ist die Abmelde- bzw. Stilllegungsbescheinigung des Vorbesitzers vorzulegen. Nicht fehlen darf der Nachweis über die gültige Haupt- und Abgasuntersuchung, falls das Fahrzeug insgesamt älter als drei Jahre alt ist. Letzteres ist bei Gebrauchtwagen wohl öfter der Fall, es sei denn es handelt sich zum Beispiel um einen Jahreswagen, welchen man übrigens auch über ein gutes Gebrauchtwagenportal bekommt. Der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) ist ebenfalls für die neue Zulassung nötig.
Etwas ausführlicher wird es, wenn der Gebrauchtwagen nicht im Inland erworben wurde. Übrigens wird bei einigen Zulassungsstellen oft auch auf die Teilnahme am Lastschrifteinzug für die Kfz-Steuer bestanden. Schulden dürfen hier nicht vorliegen. Ganz wichtig ist es, sich vor dem Kauf zu informieren und so gleich alle vom Verkäufer nötigen Papiere beim Kauf anzufragen. Eine Checkliste hilft dabei, dass man sich unnötiges Nachfragen und weitere Wege im Nachhinein sparen kann.