Vierbeiner machen Freude, besonders wenn der beste Freund des Menschen agil und unternehmungslustig am Familienleben teilnimmt. Schäden bleiben dabei nicht aus. Dies betrifft nicht nur große Hunde. Statistisch gesehen sind sogar kleinere Hunde häufiger Verursacher von Schäden. Auch ruhige und gut erzogene Hunde können zum Schadensverursacher werden. Diesbezüglich lauern täglich Gefahren. Es bietet sich in jedem Fall an, sich durch den Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung abzusichern.
Hundehalter in der Pflicht
Wenn der Vierbeiner Dinge beschädigt oder Gesundheit und Leben Dritter gefährdet, muss der Hundehalter für den entstandenen Schaden haften. So schreibt es das Bürgerliche Gesetzbuch in Paragraph 833 vor. Viele Hundehalter gehen damit recht leichtfertig um. Schadensfälle können jedoch täglich auftreten, auch bei an sich ruhigen und friedlichen Hunden. Dabei können der zerbissene Hausschuh des Nachbarn, die zerfledderte Couch der Schwiegermutter oder der Verkehrsunfall vor der Haustür für Hundehalter schneller als gedacht zum Thema werden.
Welche Schäden werden abgedeckt?
Eine Hundehaftpflichtversicherung deckt Sach- und Personenschäden ab. Sachschäden können sehr hoch ausfallen. Verliert der Halter die Kontrolle über seinen Vierbeiner und dieser stürmt auf die Straße, kann es durch das Ausweichen der Fahrzeuge schnell zu einem Unfall kommen.
Je nach Umfang des Schadens wird es für den Hundehalter besonders unangenehm, wenn Personen durch den Vierbeiner zu Schaden gekommen sind. Häufig bleibt es nicht bei der Übernahme einmaliger Arztkosten, sondern die Personen behalten bleibende Schäden zurück und es wird eine lebenslange Entschädigung fällig.
Müssen Hunde versichert werden?
Die Hundehaftpflicht ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Die Bundesländer treffen diesbezüglich eigene Regelungen. Hundehalter in Thüringen, Niedersachsen, Berlin, Hamburg oder Sachsen-Anhalt müssen ihren Hund versichern. Gefährliche oder auffällige Hunde sind in einzelnen Bundesländern zu versichern. Wer im Saarland oder in Bremen einen Hund hält, dem steht es völlig frei, eine Versicherung abzuschließen oder darauf zu verzichten.
Auf die Mindest-Deckungssumme kommt es an
Ein wichtiges Kriterium beim Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung ist die Mindest-Deckungssumme, also der Betrag, welcher von der Versicherung auch tatsächlich übernommen wird. Häufig kann die Höhe der Deckungssumme selbst gewählt werden. Es bietet sich eine möglichst hohe Deckungssumme bei niedriger Selbstbeteiligung an.
Einige Bundesländer schreiben die Höhe der Deckungssumme vor. So beläuft sich die Mindest-Deckungssumme für Personenschäden in Niedersachsen auf 500.000 Euro.
Die Vorteile der Hundehaftpflichtversicherung
Mit dem Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung sind Hund und Herrchen auf der sicheren Seite. Der Hundehalter muss sich nicht mit Schadenersatzforderungen herumschlagen, die ihn letztlich in den finanziellen Ruin treiben. Stattdessen ist es möglich, den eigenen Möglichkeiten und Voraussetzungen angemessen, mit geringen Monatsbeiträgen einen maximalen Schutz zu erzielen.
Die Vorteile im Überblick:
- Sicherheit und Sorglosigkeit
- passiver Rechtsschutz
- Mitversicherung von Eigenschäden
- hohe Deckungssummen
- günstige Beiträge
- Steuervorteile
Die Versicherung übernimmt Sachschäden, Vermögensschäden und Personenschäden. Vor Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung lohnt es, die einzelnen Angebote zu vergleichen. Einige Anbieter bieten zusätzliche Optionen für den optimalen Schutz an. So sind bei der Gothaer auch vorübergehende Auslandsaufenthalte (z.B. für einen Urlaub mit Hund im Ausland) und Schäden, die durch einen Deckakt verursacht wurden abgesichert. Bei der Schleswiger Hundehaftpflicht sind die Sonderkonditionen für Senioren interessant. Die GVO bietet eine Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit.
Versichert ist nicht nur der Hundehalter selbst, sondern auch Familienangehörige. Kommt Nachwuchs ins Haus, sind die Welpen bei den meisten Versicherungen bis zum Alter von einem Jahr mitversichert.