Köln – Mit dem Start in das Wintersemester 2017/2018 beginnt in diesen Tagen für viele junge Menschen ein neuer Lebensabschnitt. Vor allem zum Studienstart ist es oft etwas kompliziert: Neben der Organisation des Studiums muss man sich um eine neue Bleibe kümmern und neue Kontakte knüpfen. Unbequeme Themen wie Finanzen oder Versicherungen bleiben da regelmäßig auf der Strecke. Für alle Erstsemester gibt es deshalb eine kurze Übersicht, worauf sie achten sollten:
Fast schon unverzichtbar – eine Private Haftpflichtversicherung
Ob man dem Kumpel aus Versehen Bier über das Smartphone kippt oder der Freundin eine teure Tasche ruiniert – Schäden am Eigentum anderer sind schnell passiert und können ziemlich teuer werden. Eine Private Haftpflichtversicherung ist daher fast schon unverzichtbar, wenn man nicht auf den Kosten sitzen bleiben will.
In der Regel sind junge Menschen bis zum Abschluss der ersten Ausbildung – dazu zählt auch ein (Erst-)Studium – noch über die Eltern mitversichert. Das gilt auch, wenn man an einem fremden Ort studiert und dort eine eigene Wohnung hat.
Aber Vorsicht: Der Einschluss über die Privat-Haftpflichtversicherung der Eltern gilt nur, wenn das Studium unmittelbar nach dem Abitur aufgenommen wird. Dabei wird eine 12-monatige Wartezeit bis zum Studienbeginn aber meist toleriert. Ein weiterer Tipp: Wer eine Ausbildung macht, sollte darauf achten, dass der Tarif auch die Teilnahme am fachpraktischen Unterricht inklusive einer möglichen Beschädigung von Lehrgeräten und Maschinen einschließt.
„Im privaten Bereich ist es empfehlenswert, wenn in dem Tarif auch der Verlust von ,fremden privaten‘ Schlüsseln enthalten ist. Das impliziert nämlich auch die Schlüssel von Mietwohnungen, die man selbst bewohnt“, erklärt Konrad Göbel, Haftpflichtexperte bei der Gothaer. „Ebenfalls empfehlenswert ist die Absicherung von Mietsachschäden – nicht nur am Gebäude, sondern auch an beweglichen Sachen wie der Einrichtung. Macht man also in seiner möbliert gemieteten Wohnung oder WG etwas aus Unachtsamkeit kaputt, kümmert sich die Privat-Haftpflichtversicherung.“
Hausratversicherung – auf Einschluss der Fahrradklausel achten
Die wenigsten Studierenden haben Luxusmöbel und dennoch können mit Laptop, Fernseher oder teuren Lautsprechern schon Summen zusammenkommen, die man bei Verlust durch Feuer oder Leitungswasserschäden nicht einfach aus der Portokasse zahlt. In den meisten Fällen sind Studenten mit ihrem Hausrat während des Studiums in die Versicherung der Eltern eingeschlossen – auch wenn sie woanders wohnen, aber noch keinen eigenen Hausstand gegründet haben. Aber hier gilt ebenfalls: prüfen! Besonders wichtig bei einer Hausratversicherung ist, dass Überspannungsschäden durch Blitzschlag abgedeckt sind, falls zum Beispiel der Laptop einmal lahmgelegt werden sollte.
Fast jeder Student hat ein Fahrrad. Clever ist, wer darauf achtet, dass … weiterlesen »