Gummersbach – Es kann jeden Volljährigen treffen: Ein Verkehrsunfall, eine schwere Krankheit – plötzlich ist man auf die Hilfe anderer angewiesen. Wer entscheidet für mich rechtskräftig, wenn ich dazu nicht mehr in der Lage bin? Selbst Ehepartner benötigen eine Vollmacht!
Jeder Volljährige kann Vorsorge treffen. Durch eine Vollmachterteilung soll eine vom Gericht angeordnete Betreuung vermieden werden.
Was unterscheidet eine Vorsorgevollmacht von einer Betreuungsverfügung und einer Patientenverfügung?
Wie erstelle ich eine Vorsorgevollmacht?
Kann ich mehreren Personen eine Vorsorgevollmacht geben?
Wo kann ich die Vollmacht registrieren lassen?
In der Reihe „Vortrag am Mittwoch“ gibt die Senioren- & Pflegeberatung der Stadt Gummersbach allen Interessierten Informationen zu diesen Fragen.
Der Vortrag findet am Mittwoch, 02. September 2015 um 15.30 Uhr im Seniorentreff am Rathaus, Rathausplatz 3, 51643 Gummersbach statt. Der Eintritt ist kostenfrei. Eine Voranmeldung ist erforderlich: Tel.Nr.: 02261/ 87-1547 oder 87-1548.