Ratgeber

Versteckte Gefahren im Spielzeug

ARKM.marketing

Weihnachten steht vor der Tür, und die Kleinen der Familie werden zu diesem Anlass von den meisten Eltern mit neuem Spielzeug verwöhnt werden. Dabei sollte man aber aufmerksam sein und nicht automatisch davon ausgehen, dass alles, was in den Läden angeboten wird, auch sicher ist. Erschreckend viel Spielzeug enthält nämlich entweder Schadstoffe oder kleine Teile, die von Kleinkindern verschluckt werden können. Letzteres stellt besonders für Kleinkinder eine nicht zu unterschätzende Gefahr dar.

Das große Problem bei schadstoffhaltigem Spielzeug ist natürlich, dass man ihm den Mangel nicht ansieht. Und auch wer erwartet, traditionelles Holzspielzeug sei unbedenklich, muss umdenken: Schädliche Stoffe können in Lacken, Nieten, Schnüren und im Holz selbst stecken. Laut einer Untersuchung der Stiftung Warentest beinhalten vor allem die Lacke Gefahrenpotenzial. Insgesamt wies die Hälfte der 30 getesteten Produkte gefährliche Mängel auf, die im schlimmsten Fall den Erstickungstod oder ein erhöhtes Krebsrisiko zur Folge haben können.

Häufig in Spielzeug vorkommende Schadstoffe sind Schwermetalle wie z. B. Blei, Nitrosamine, Phtalate, Formaldehyd und Allergene wie z. B. Nickel. Schwermetalle haben in hohen Mengen eine toxische Wirkung auf den Körper, und Nitrosamine und das Gas Formaldehyd stehen im Verdacht Krebs zu erzeugen. Bestimmte Weichmacher auf Basis von Phtalaten können zu Unfruchtbarkeit führen, und Nickel kann Allergien verursachen.

Andere Gefahren sind beispielsweise hohe Lautstärken bei elektronischem Spielzeug, die dem Gehörsinn schaden können, Entflammbarkeit und Verschluckbarkeit. Die Erstickungsgefahr kann zum Teil dadurch eliminiert werden, dass man kein Spielzeug kauft, das kleine Teile enthält. Doch auch diese Gefahrenquelle ist häufig auf den ersten Blick nicht ersichtlich: Manchmal entsteht sie erst dadurch, dass das Spielzeug schnell kaputtgeht und dementsprechend leicht lose Teile in die Hände des Kindes geraten können. Deswegen ist es ratsam, sich auf natürliches Spielzeug mit großen Teilen zu konzentrieren und beispielsweise die Topseller der Rubrik Holzspielzeug bei Babywalz genauer anzusehen. Das dort erhältliche Spielzeug ist garantiert schadstoffrei und gesundheitlich unbedenklich. Nichtsdestotrotz sollte man aber, gerade was die Erstickungsgefahr angeht, wissen, wie man sich im Fall der Fälle verhalten sollte.

Siegel dienen der Orientierung

Weil viele Gefahren nicht auf Anhieb sichtbar sind, solte man Spielzeug auf andere Weise überprüfen. Eine gute Unterstützung bieten die unterschiedlichen Siegel, mit denen das Spielzeug ausgezeichnet werden kann. Auch davon gibt es aber recht viele, weswegen die wichtigsten hier im Überblick dargestellt sind:

  • CE-Zeichen: Die CE-Kennzeichnung ist die Zusage des Herstellers, dass die EU-Spielzeugrichtlinie eingehalten wird. Das Zeichen verspricht aber nicht, dass das Produkt von unabhängigen Instituten überprüft wurde. Auf dem deutschen Markt müssen alle Spielzeuge dieses Zeichen tragen.
  • GS-Zeichen: Das GS-Zeichen steht für „geprüfte Sicherheit“. Um dieses Zeichen auf einem Produkt führen zu dürfen, muss der Hersteller dieses von einer unabhängigen Prüfstelle untersuchen und überwachen lassen.
  • TÜV-Siegel: Dieses Siegel bedeutet, dass die EU-Norm und weitere Anforderungen in Bezug auf beispielsweise Weichmacher und Farbstoffe eingehalten werden.
  • „Textiles Vertrauen“: Das Siegel mit dieser Beschriftung erhalten Stofftiere, die von einem unabhängigen Prüfinstitut auf Schadstoffe untersucht worden sind. Die Grenzwerte sind außerdem oft niedriger als die gesetzlichen Forderungen und es wird oft auf mehr Schadstoffe getestet.
ARKM.marketing


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ich willige ein, dass meine Angaben aus diesem Kontaktformular gemäß Ihrer Datenschutzerklärung erfasst und verarbeitet werden. Bitte beachten: Die erteilte Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@sor.de (Datenschutzbeauftragter) widerrufen werden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"