Ratgeber

Rücklagen – Das A und O nach dem Kauf einer Eigentumswohnung

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Hamburg – Wer eine Eigentumswohnung kauft, zahlt keine Miete. Das heißt aber nicht, dass Eigentümer kostenfrei wohnen. Denn es fallen selbstverständlich Nebenkosten sowie Kosten für die Instandhaltung der Immobilie an. „Vor dem Erwerb sollte sich der Kaufinteressent über alle anstehenden Ausgaben informieren und diese bei der Finanzierung berücksichtigen“, erklärt Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.de.

Regelmäßige Zahlungen für das Gemeinschaftseigentum

Neben den Kreditraten zahlen Käufer für eine Eigentumswohnung monatlich regelmäßige Gebühren für die Nutzung des Gemeinschaftseigentums. Das sogenannte Hausgeld setzt sich zusammen aus:

  • Heizkosten (nicht jedoch für die Eigentumswohnung)
  • Kosten für Müllentsorgung, Wasser, Hausstrom, Wohngebäudeversicherung u.a.
  • Ausgaben für Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Hausmeister
  • Entgelt für Verwalter, Kontogebühren usw.
  • Instandhaltungskosten für das Gemeinschaftseigentum (nicht für Reparaturen in der Eigentumswohnung)

Eine Rücklage für Instandhaltungen ist im Hausgeld auch enthalten. Müssen Hausherren beispielsweise das Treppenhaus renovieren oder das Dach neu decken, entstehen häufig hohe Kosten. Damit Eigentümer diese Ausgaben nicht auf einen Schlag bewältigen müssen, bilden sie eine Instandhaltungsrücklage. Übersteigen die Reparaturkosten die Rücklage, muss jeder Eigentümer per Sonderumlage seinen Anteil zur Begleichung der Rechnungen leisten.

Bei der Finanzierung berücksichtigen

Die Aufwendungen für das Hausgeld und Instandsetzungen sollten Kaufinteressenten bereits bei der Finanzierung ihrer Wohnung berücksichtigen. Als Richtgröße für die monatlich zu bewältigende Kreditrate kann die bisherige Kaltmiete dienen. Insgesamt sollten die Kosten aus der Kreditrate, dem Hausgeld und den Betriebskosten für die Wohnung nicht mehr als 40 Prozent des Nettoeinkommens des Wohnungseigentümers betragen. Zudem ist es ratsam, zusätzlich zu der im Hausgeld enthaltenen Instandsetzungsrücklage, Geld für unvorhersehbare Reparaturkosten beiseite zu legen.

Auf das Hausgeld achten

Möchte der Kaufinteressent eine Eigentumswohnung erwerben, sollte er sich über die Höhe des Hausgeldes informieren und die Wirtschaftspläne der vergangenen Jahre zeigen lassen. Darin sind auch die vorgenommenen Instandsetzungen enthalten. Über geplante Reparaturarbeiten und die bisher gebildete Rücklage gibt üblicherweise der Verwalter Auskunft. Das gesparte Geld sollte nach Möglichkeit so viel sein, dass es auch für größere Maßnahmen ausreicht. Grundsätzlich gilt: Je älter das Haus, desto größter ist die Gefahr einer aufwendigen Sanierung. War das Hausgeld in der Vergangenheit zu gering angesetzt, besteht die Gefahr, dass für kostspieligere Instandsetzungsarbeiten zu wenig Erspartes zur Verfügung steht. Diesen Fehlbetrag müssen die Eigentümer dann durch eine Sonderumlage ausgleichen.

In Neubaugebieten fällt das Hausgeld deutlich geringer aus als in Altbauten, da die Eigentümer in den ersten fünf Jahren, aufgrund der Gewährleistungsfrist, meist keine Reparaturen bezahlen müssen. Wie monatliche Raten aus Zins, Tilgung und Sondertilgung bei unterschiedlichen Finanzierungsbeträgen und Laufzeiten ausfallen, ermitteln Interessierte schnell und einfach mit dem Baufinanzierungsrechner von Baufi24.de.

Quelle: Baufi24 GmbH

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