Garbsen – Der Begriff „Rente” hat sich in den letzten Jahren in seiner Bedeutung gewandelt. Freuten sich die Menschen vor Jahren mit dem Näherrücken ihrer Rentenzeit auf einen besonnenen Lebensabschnitt und finanzielle Sicherheit, sieht dies heutzutage anders aus. Demografischer Wandel mit längerer Bezugsdauer, Geburtenrückgänge und andere Faktoren haben die Rentenpolitik stark verändert. Bereits jetzt besteht ein Defizit, dessen Ausgleich in den kommenden Jahrzehnten kaum möglich ist, und das trotz späterem Renteneintritt. Aus einer Ermittlung der Deutschen Rentenversicherung und des Statistischen Bundesamtes geht hervor, dass das Verhältnis von Erwerbstätigen zu Rentnern im Jahre 1955 noch bei 5:1 lag. Aufgrund der Geburtenentwicklungen der letzten Jahre ist bis 2030 damit zu rechnen, dass zwei Erwerbstätige den gesetzlichen Anteil für einen Rentner tragen müssen. „Um im Rentenalter die zu erwartende finanzielle Lücke schließen zu können, ist es für Arbeitnehmer notwendig, sich über private Altersvorsorge zu informieren, und für Selbstständige erst recht”, weiß Sandro Pawils, Vorstandsmitglied der WirtschaftsHaus AG, und erläutert: „Dazu gehört jedoch nicht nur der finanzielle Aspekt, sondern auch die Entwicklung von Pflegeeinrichtungen. In vielen Regionen Deutschlands ist der Bedarf an Pflegeplätzen bereits jetzt sehr stark angestiegen. So muss in Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen sowie Nordrhein-Westfalen mit Investitionsvolumen von mehreren Milliarden gerechnet werden.” Doch welche Arten der Vorsorge gibt es und welche Möglichkeiten bestehen, um Einfluss auf die Bewältigung des demografischen Wandels zu nehmen und so die eigene Zukunft zu sichern?
Gesetzliche Rente reicht oft nicht aus
Allein auf das gesetzliche Renteneinkommen zu vertrauen ist nicht mehr möglich. Zwar liegt der Anteil bei 63 Prozent des Einkommens, doch Arbeitnehmerverhältnisse mit geringem Einkommen und die Vielfältigkeit der Beschäftigungsformen führen zu geringen Zahlungsprognosen. Aktuell liegt das Renteneintrittsalter bei 65 Jahren und 7 Monaten. Jahrgänge ab 1964 und jünger müssen bis 67 Jahre arbeiten. Zwar ist auch dann ein früherer Renteneintritt möglich, jedoch geht dies wortwörtlich auf Kosten der Rentenbezüge. Aus diesem Grund ist es ratsam, in jungen Jahren einen Plan für die Altersvorsorge aufzustellen, der zum eigenen Leben passt.
Flexi-Rente ist eher Flexi-Verdienstmöglichkeit
Diese am 1. Januar in Kraft getretene Rentenform bedeutet eine Anhebung der gesetzlich erlaubten Hinzuverdienste. Mit dieser Regelung möchte der Gesetzgeber Erwerbstätigkeiten für Menschen, die in den Bereich des Rentenalters kommen, nach Rentenantritt – und ab dem 7. Juli 2018 auch bereits davor – attraktiver machen. Somit stellt die Flexi-Rente keine Vorsorge dar, sondern eine Auffangmöglichkeit für finanzielle Lücken im Rentenalter.
Riester-Rente für Geringverdiener oft ohne Vorteil
Aus der Rentenreform 2001 als Vorsorgeform für Arbeitnehmer hervorgegangen und durch staatliche … weiterlesen »