Die neuen Möbel für das frisch renovierte Wohnzimmer sind gekauft und bezahlt. Doch eine eigene direkte Abholung ist für den Käufer nicht immer möglich. Viele Verkäufer bieten im Rahmen von Aktionen eine kostenlose Lieferung des neuen Sofas oder der Schrankwand sowie weiteren Einrichtungsgegenständen an. Doch bis wohin muss der Spediteur die Ware liefern und wann haftet wer von den Beteiligten? Diese und andere rechtliche Konflikte werden in ihren wesentlichsten Aspekten im Folgenden dargestellt.
Formen der Lieferung
Bei der Zustellung von Einrichtungsgegenständen gelten je nach gewählter Option unterschiedliche Leistungen durch den Spediteur oder das Möbelunternehmen.
Die gängigste Form ist die „Lieferung bis Bordsteinkante“. Dabei wird das Möbelstück quasi bis vor die Haustür des dazugehörigen Grundstücks beziehungsweise bei Mehrfamilienhäusern vor die Eingangstür geliefert.
Bei der Lieferung in die Wohnung wird die Ware hingegen bis in die Wohnung an den gewünschten Platz geliefert. Als zusätzliche Option „inklusive Aufbau“ kann die Küche oder die Schrankwand noch aufgebaut sowie der neue Herd oder die Waschmaschine fachgerecht angeschlossen werden.
Haftung bei Mängel und Schäden
Der Spediteur oder Möbellieferant haftet für alle bei dem Transport der Ware entstandenen Schäden. Der Transport umfasst den Zeitraum vom Verladen der Möbel bis zum vollständigen Abladen. Ist der Einrichtungsgegenstand noch in die Wohnung des Käufers abzugeben, haftet der Spediteur bis zur Übergabe des Möbelstücks in der Wohnung im un- beziehungsweise aufgebauten Zustand.
Der Verkäufer haftet für Mängel an der Ware, welche in ihrer Sache selbst liegen. Dies könnte beispielsweise die falsche Holzart (Buche statt Birke), das falsche Modell, Schäden durch die Lagerung oder anderweitige Modelle betreffen.
Der Käufer muss sich bei der Übergabe vergewissern, dass die Ware im mangelfreien Zustand ist. Beanstandungen sind dem Lieferfahrer sofort bei der Übergabe beziehungsweise dem Verkäufer unverzüglich nach dieser zu melden. Dabei bedeutet unverzüglich ohne schuldhaftes Zögern. Sicherlich kann ein Käufer sich noch eine zweite Meinung durch ein weiteres Familienmitglied, welches erst spät am Abend nach Hause kehrt, einholen, aber darüber hinaus gehendes Abwarten übersteigt diese Frist. Unabhängig davon kann jedoch im Kaufvertrag eine gesonderte Frist für die Geltendmachung von Mängeln, welcher der Verkäufer zu verantworten hat beziehungsweise bei Elektrogeräten auch Garantien vereinbart worden sein.
Ansprüche des Käufers
Nach der Mangelanzeige beim Lieferanten muss dieser beim Verkäufer für einen Ersatz des Möbelstücks sorgen und die dafür anfallenden Kosten tragen. Für Mängel, welcher der Verkäufer zu verantworten hat, besitzt dieser ein Recht auf Ersatz der Ware, sodass er dem Käufer unentgeltlich ein fehlerhaftes Möbelstück des gleichen Modells und zu den vertraglich festgelegten Konditionen zukommen lässt. Alternativ besteht bei fehlender Ersatzleistung oder erneuter Lieferung von mangelhafter Ware für den Käufer die Möglichkeit von dem Kaufvertrag zurückzutreten und sein Geld zurück zu verlangen.
Leistungen für die Lieferung Ihrer Möbel nach einem Kauf bei DeLife
Nachdem Sie sich für ein Möbelstück bei DeLife entschieden haben, wird Ihnen dieses bis Bordsteinkante kostenlos nach Hause geliefert. Gegen einen Aufpreis von 80,-EUR erfolgt die Lieferung bis in die Wohnung, Kosten für Aufbau und Montage sind exklusive. Eine kostenlose Rücknahme der Ware ist bis zu zwei Wochen ohne Angabe von Gründen gewährleistet.