(akz-o) Lösen gesetzlich Versicherte ein Rezept für ein verschreibungspflichtiges Medikament ein, müssen sie in der Apotheke meist zwischen fünf und zehn Euro zuzahlen. Im Laufe eines Jahres kann schnell eine größere Summe zusammenkommen. „Daher gibt es die individuelle Belastungsgrenze, die sich nach dem Bruttoeinkommen richtet“, erklärt Heike Morris, juristische Leiterin der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). „Wer die Summe innerhalb eines Kalenderjahres überschreitet, kann sich von seiner Krankenkasse von weiteren Zuzahlungen befreien lassen.“
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Die Höhe der Zuzahlungen richtet sich nach Art der Leistung. „Es gibt verschreibungspflichtige Arzneimittel, für die keine Zuzahlung nötig ist. Doch in der Regel muss der Patient zehn Prozent des Preises selbst tragen.“ Es sind mindestens fünf Euro, höchstens zehn Euro Zuzahlung fällig. „Kostet das Medikament weniger als fünf Euro, trägt der Patient die Kosten selbst.“ Auch für Heilmittel und Hilfsmittel – zum Beispiel eine Physiotherapie und ein Hörgerät – müssen Erwachsene eine Zuzahlung leisten. Während eines Krankenhausaufenthaltes gilt eine feste Zuzahlung von 10 Euro je Kalendertag, begrenzt auf 28 Tage pro Jahr. Kinder und Jugendliche sind bis zur Volljährigkeit von Zuzahlungen befreit.
Chronisch Kranke zahlen weniger
Die jährliche Grenze, bis zu der sich ein gesetzlich Versicherter an den Kosten für medizinische Leistungen beteiligen muss, liegt bei zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen, die zum Lebensunterhalt beitragen. Für Familien wird ein Haushaltseinkommen errechnet, von dem Freibeträge für Kinder, den Ehepartner oder einen eingetragenen Lebenspartner abgezogen werden. „Chronisch Kranke müssen nur bis zu einem Prozent ihrer Bruttoeinnahmen aufbringen“, sagt Morris. Sie haben Fragen zur Zuzahlung? Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) berät Sie kostenfrei und neutral unter 0800/011 77 22. Infos unter www.patientenberatung.de.
Belege sammeln
Erreichen Versicherte innerhalb eines laufenden Jahres ihre Belastungsgrenze, können sie sich von weiteren Zuzahlungen befreien lassen. „Wichtig ist, dass Sie alle Belege über geleistete Zuzahlungen sammeln und bei der Krankenkasse einreichen. Sollten einige Belege abhandengekommen sein, kann man sich von seiner Apotheke eine Sammelquittung ausstellen lassen.“ Steht bereits Anfang des Jahres fest, dass Sie Ihre Belastungsgrenze erreichen werden, können Sie den Betrag im Voraus bei der Krankenkasse einzahlen. „In diesem Fall müssen Sie keine Zuzahlungen leisten und ein Sammeln der Belege ist nicht nötig.“ Die Befreiung von den Zuzahlungen kann auch rückwirkend für die letzten vier Jahre erfolgen. Entsprechende Anträge können Sie bei Ihrer Krankenkasse anfordern.
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