Wer sich bewusst mit der Umwelt befasst, der achtet nicht nur darauf, dass die gewählten Leuchtmittel eine lange Lebensdauer und einen geringen Stromverbrauch haben, sondern berücksichtigt zudem auch, wie man Energiesparlampen oder LEDs entsorgt. Heutzutage gibt es nämlich schon ein gut ausgebautes Sammelstellen-Netz, sodass gewährleistet wird, dass jeder Deutsche seine Leuchtmittel einfach, bequem und zudem auch ordnungsgemäß entsorgen kann.
Wer seine LED- und Energiesparlampen unsachgemäß entsorgt, muss mit einem Bußgeld rechnen
LED Streifen und andere Leuchtmittel sehen schön aus – doch was ist zu beachten, wenn das Leuchtmittel den Dienst eingestellt hat? Fakt ist: Energiesparlampen und LED-Lampen dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden. Die Leuchtmittel enthalten nämlich elektronische Bauteile und fallen daher unter das „Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten“ – auch als ElektroG bekannt. Nur durch eine umweltgerechte Entsorgung der LED- und Energiesparlampen kann gewährleistet werden, dass die wertvollen Bestandteile, allen voran Metall und Glas, in weiterer Folge nicht verloren gehen, sondern wiederverwertet werden können. Zudem können im Zuge des Altlampen-Recyclings auch die kleinen Mengen an Schadstoffen fachgerecht entnommen werden.
Hält man sich nicht an das Gesetz und entsorgt etwa die Energiesparlampe mit dem Hausmüll, so muss am Ende mit einem Bußgeld rechnen. Dabei ist die Höhe vom jeweiligen Bundesland abhängig. Der Bremer muss am tiefsten in die Tasche greifen – wer hier bei der nichtfachgerechten Entsorgung erwischt wird, muss mitunter ein Bußgeld in der Höhe von bis zu 400 Euro bezahlen. In den anderen Bundesländern sind mit Strafen zwischen 100 Euro und 200 Euro zu rechnen. Wer etwa in Hamburg zudem gleich mehrere Energiesparlampen illegal entsorgt, der muss mitunter sogar mit einem Bußgeld in der Höhe von bis zu 1.000 Euro rechnen.
Es gibt mehr als 9.000 Sammelstellen
Handelt es sich um defekte Lampen in haushaltsüblichen Mengen, so werden diese von den Kleinmengensammelstellen problemlos entgegengenommen. Neben Schadstoffmobilen und kommunalen Wertstoffhöfen gibt es auch immer mehr Handwerksbetriebe und auch Händler, die die defekten LED- und Energiesparlampen von Verbrauchern entgegennehmen. Fakt ist: „Lightcycle“ hat ein bundesweit flächendeckendes Sammelstellennetz mit mehr als 9.000 Sammelstellen eingerichtet, sodass jeder Endverbraucher am Ende einen Platz in seiner Nähe hat, sodass er gar nicht erst in Versuchung kommen kann, die Leuchtmittel im Restmüll zu entsorgen.
Wie entsorgt man eine zerbrochene Energiesparlampe?
Geht die Energiesparlampe zu Bruch, so muss man unbedingt daran denken, dass sich in der Lampe Quecksilber befindet, das ausgesprochen giftig ist. Genau deshalb ist es wichtig, dass der Raum in weiterer Folge gut gelüftet wird. Kinder und Schwangere sollten den Raum zudem sofort verlassen. Wer die Scherben aufsammelt, sollte keinesfalls einen Handfeger oder Besen nehmen; auch ein Staubsauger, sofern kleinere Splitter entfernt werden sollen, ist nicht geeignet, da durch derartige Vorgänge die giftigen Dämpfe noch mehr aufgewirbelt werden würden.
Handelt es sich um große Scherben, so ist es ratsam, wenn diese mit einem starken Papier oder einem Karton zusammengekehrt werden. Bleiben sanfte Splitter, so kann man diese mit einem feuchten Tuch aufwischen. Befinden sich die kleinen Splitter hingegen im Teppich, so hilft Klebeband. Um sich selbst vor etwaigen Verletzungen zu schützen, sollten Handschuhe getragen werden. Wurden die Scherben aufgesammelt, so gehören diese in einen luftdicht verpackten Behälter und müssen zum Wertstoffhof gebracht werden.