Ein Dienstwagen hat Vor-aber auch Nachteile. In nicht wenigen Unternehmen und manchen Positionen wird Arbeitnehmern ein Dienstwagen angeboten. Diese reagieren in der Regel sehr erfreut auf solch ein Angebot, besonders dann wenn ein Dienstfahrzeug auch zu privaten Zwecken genutzt werden darf (Informationen zum Thema Dienstwagen gibt es auch hier). Bei gewissen gehobenen Positionen innerhalb eines Unternehmens sind Dienstwagen oftmals schon eine Selbstverständlichkeit. Manchmal ist er auch nur ein Statussymbol, das dementsprechend auch Neid hervorrufen kann. Ein großer Nachteil im Zusammenhang mit der Nutzung des Dienstwagens kann darin bestehen, dass rein steuerlich gesehen mit Einbußen zu rechnen ist.
Eine Steuersoftware ist hilfreich zur Ermittlung der tatsächlichen Kosten
Es kommt dabei sehr genau darauf an, wie ein Dienstfahrzeug genutzt wird, ob betrieblich oder privat und in welchem Rahmen, wenn überhaupt, die private Nutzung überhaupt gestattet ist. Wer also ein Dienstauto bekommt, sollte eventuelle steuerliche Abzüge vorher besser klären. Im Zweifelsfall kann es sogar besser sein, mit dem Arbeitgeber einen Fahrtkostenzuschuss für den eigenen Pkw zu vereinbaren. Die Verwendung einer entsprechenden Steuersoftware bringt meist schnell Klarheit darüber, inwieweit ein Dienstfahrzeug steuerlich veranlagt werden muss. Firmenwagen kommen vor allem dann zum Einsatz, wenn Arbeitnehmer für ihren Betrieb Termine im Außendienst wahrnehmen oder wenn sie als Vorstandsmitglieder oder Geschäftsführer zur Geschäftsleitung eines Unternehmens gehören. Im Vertrag sollte genau geregelt sein, ob ein Fahrzeug auch für private Zwecke und in welchem Umfang oder mit welchen Begrenzungen genutzt werden darf.
Der geldwerte Vorteil eines Dienstfahrzeuges ist steuerpflichtig
Außerdem muss klar sein, wie mit einem Dienstwagen zu verfahren ist, wenn ein Arbeitnehmer das Unternehmen verlässt. Es soll also vertraglich erkennbar sein, ob ein Dienstwagen bei Freistellung, Kündigung oder aber erst beim Ausscheiden aus einem Betrieb zurückzugeben ist. Ein Arbeitnehmer kann auch zur Kostenübernahme von Schäden herangezogen werden, außer er weist nach, dass diese nicht durch sein schadhaftes Verhalten verursacht wurden. In diesem Fall würde der Arbeitgeber die Kosten übernehmen müssen. Immer dann, wenn ein Arbeitnehmer einen Dienstwagen zu privaten Zwecken nutzt, entsteht dadurch ein so genannter geldwerter Vorteil und dieser ist auf jeden Fall ordnungsgemäß zu versteuern. Durch die so genannte ein Prozent Regelung kann dies entweder als Pauschale erfolgen oder aber es werden die tatsächlich entstehenden Fahrtkosten ermittelt, beispielsweise durch die Führung eines Fahrtenbuches. Als Grundlage für die ein Prozent Regelung dient regelmäßig der Listenneupreis eines Fahrzeuges.