Info-Veranstaltung mit Fachjuristin Birgit Verhag
Bergneustadt-Neuenothe – Das Thema Patientenverfügung steht im Mittelpunkt des kostenfreien Vortrages der Kölner Rechtsanwältin Birgit Verhag am 1. Juni im Haus Ilona in Bergneustadt-Neuenothe. Von 17.30 Uhr bis etwa 20 Uhr erläutert sie Aufgabe und Zweck einer Patientenverfügung und steht für Rückfragen zur Verfügung. Um Anmeldung unter 02261/949444 wird gebeten.
In einer Patientenverfügung können alle volljährigen Bürgerinnen und Bürger für den Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit im Voraus schriftlich festlegen, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten und welche medizinischen Maßnahmen sie für sich ablehnen. Damit ist die Patientenverfügung ein wichtiger Beitrag zum selbstbestimmten Leben und Sterben.
Rund um die Erstellung einer für Ärzte und Angehörige verbindlichen Patientenverfügung gibt es viele offene Fragen.
- Wann ist es sinnvoll, eine Patientenverfügung zu verfassen?
- Was gehört in eine Patientenverfügung?
- Wie kann sicher gestellt werden, dass sie im Notfall auch wirklich juristisch verbindlich ist und umgesetzt wird?
- Welche Hilfen gibt es bei der Erstellung?
- Wer sollte Kenntnis von Inhalt und Aufbewahrungsort der Verfügung haben?
- Wer soll und kann für ihre Durchsetzung sorgen?
- Sollte oder muss die Willenskundgebung regelmäßig aktualisiert werden?
- Wie sinnvoll und nötig ist es, auch persönliche Wertvorstellungen, Einstellungen oder religiöse Anschauungen zu schildern?
Diesen und weitere Fragen geht Anwältin Birgit Verhag in ihrem Vortrag nach, bei dem es Gelegenheit zu Diskussion und Rückfragen gibt.
Eine Folgeveranstaltung zum Thema Vorsorgevollmacht ist geplant.
Anmeldung zur Teilnahme und weitere Information :
Patienten im Wachkoma e.V.
Am Heshahn 4
51702 Bergneustadt
Telefon: 02261 94 94 44
www.piw-ev.de