Ratgeber

Ernstfall Scheidung: Was wird aus dem Eigenheim?

ARKM.marketing

Lübeck – Ein eigenes Haus oder eine Wohnung erwerben Paare häufig gemeinsam. Scheitert die Ehe, stellt sich schnell die Frage: Was wird jetzt aus der gemeinsamen Immobilie? Im Zuhause stecken nicht nur viele Erinnerungen und emotionale Werte, sondern auch ein Großteil des gemeinsamen Vermögens. Dr. Klein erklärt, wie Ehepaare sich bereits vor Hausbau und Hochzeit absichern können und was im Ernstfall zu beachten ist.

Erstens kommt es anders und zweitens als man denkt

Zuerst einmal die gute Nachricht: Das Statistische Bundesamt meldete jüngst, dass in Deutschland immer weniger Ehen geschieden werden. 2016 lag die Scheidungsrate auf dem tiefsten Stand seit 1993. Die Wahrscheinlichkeit, in den eigenen vier Wänden gemeinsam alt zu werden, ist also höher, als vor dem gemeinsamen Lebensabend auseinanderzugehen. Damit es im Scheidungsfall nicht zu Streitigkeiten kommt, ist es dennoch sinnvoll beim Immobilienerwerb von Anfang an klare Verhältnisse zu schaffen. Die drei wichtigsten Fragen, die dabei geklärt werden sollten: Wer unterschreibt den Kauf- und den Kreditvertrag? Sollen beide Ehepartner ins Grundbuch? Und was geschieht mit der Immobilie nach der Trennung?

Im Regelfall machen Paare beim Immobilienerwerb alles gemeinsam: Sie unterschreiben beide den Kaufvertrag, lassen sich ins Grundbuch eintragen und nehmen zusammen den Kredit auf. Haben die Partner ohne Ehevertrag geheiratet, leben sie automatisch in einer sogenannten Zugewinngemeinschaft. In dieser ist gesetzlich klar geregelt, dass die Immobilie – genau wie jedes andere nach der Heirat erworbene Vermögen – im Falle einer Scheidung gleichmäßig aufgeteilt werden muss. Ein Haus lässt sich natürlich nicht ohne Weiteres in zwei Hälften teilen. Daher ist es wichtig, dass Paare sich über das Vorgehen einig werden. „Grundsätzlich gibt es zwei sinnvolle Optionen: Entweder einer der Partner übernimmt das Eigenheim und zahlt den anderen aus, oder sie verkaufen beziehungsweise vermieten die Immobilie und teilen die Einnahmen“, fasst Henning Ludwig, Spezialist für Baufinanzierung bei Dr. Klein zusammen. Klar ist: Eine einvernehmliche Entscheidung spart Geld und Nerven. Denn erzielen die Ehegatten keine Einigung, bleibt als letzte Option nur die Teilungsversteigerung – und die geht in der Regel mit Verlusten einher. Denn selbst wenn ein guter Preis erzielt wird, fallen hierbei Verfahrenskosten für das Gericht an.

Einer bleibt, einer zahlt

„Für den Baukredit haftet derjenige, der den Vertrag mit der Bank unterschrieben hat“, weiß Henning Ludwig. „Und das sind in der Regel beide Ehepartner, weil die Bank den Kredit bestmöglich abgesichert wissen will.“ Möchte ein Partner sich die Immobilie überschreiben lassen, obwohl der Kredit noch nicht abgezahlt ist, muss zuerst die Bank zustimmen. „Wichtig … weiterlesen »

ARKM.marketing


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ich willige ein, dass meine Angaben aus diesem Kontaktformular gemäß Ihrer Datenschutzerklärung erfasst und verarbeitet werden. Bitte beachten: Die erteilte Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@sor.de (Datenschutzbeauftragter) widerrufen werden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"