Oberbergischer Kreis – Über das erste Oktoberwochenende, vom 04.10.2014 bis 07.10.2014, findet das alljährliche Islamische Opferfest Kurban Bayrami statt. Es ist das höchste islamische Fest.
Das Opferfest bezieht sich auf die Geschichte des Propheten Ibrahim. Sie hat in der islamischen Religion große Bedeutung. In dem Moment, als der Sohn des Propheten geopfert werden sollte, stieg vom Himmel ein Widder herab mit dem Befehl Gottes, ihn anstelle seines Sohnes zu opfern. Nach islamischem Glauben ist jeder wirtschaftlich wohlgestellte Mohammedaner dazu verpflichtet, ein Opfer zu bringen.
Als Opfertiere werden Schafe oder Rinder geschlachtet. Das zu opfernde Tier muss gesund und das weibliche Tier darf nicht trächtig sein. Ein Teil des Opferfleisches verzehrt die Familie, ein Teil wird an Nachbarn, bedürftige Verwandte und an Arme verteilt.
Nach Angaben von Dr. Christian Dickschen, Umweltdezernent und Integrationsbeauftragter des Oberbergischen Kreises, werden zum jährlichen Opferfest auch im Oberbergischen in diesem Jahr Tiere geschlachtet. Die Schlachtungen sind vorab den zuständigen, vom Veterinäramt beauftragten Tierärzten für Fleischbeschau anzuzeigen.
Sie dürfen nur in dafür vorgesehenen zugelassenen Schlachtstätten durchgeführt werden. Im Oberbergischen Kreis stehen 50 Schlachtstätten dafür zur Verfügung. Eine Schlachtung ohne Betäubung (Schächtung) ist nach deutscher Rechtslage grundsätzlich verboten.Ausnahmegenehmigungen wurden im Oberbergischen Kreis nicht erteilt, sagt Dr. Stefan Kohler, Leiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes.
Die Schlachtbetriebe werden jedes Jahr rechtzeitig vor dem Fest darauf hingewiesen, Tierschutz und Fleischhygiene einzuhalten. Größere Schlachtstätten werden durch die amtliche Tierärztin Nicole Arnold aufgesucht. Sie klärt dort auch über den Ablauf des Opferfestes auf. Die Mitarbeitenden des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes des Oberbergischen Kreises werden während des Opferfestes verstärkt Kontrollen durchführen, sagt Dr. Stefan Kohler, um die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Vorgaben und der Schlachthygiene zu überprüfen.
Da der Zeitpunkt des Festes sich nach dem islamischen Mondjahr richtet, das kürzer ist als unser Kalenderjahr, verschiebt sich das Fest jedes Jahr um ca. 11 Tage nach vorne.