Oberbergischer Kreis – Wie in jedem Jahr so werden auch 2016 wieder viele Auszubildende nicht von Ihrem Ausbildungsbetrieb übernommen werden. Arbeitslosigkeit droht, die aber nicht unbedingt eintreten muss.
Auszubildende, die eine betriebliche Ausbildung abschließen, sind zwar nicht von der Meldepflicht des § 38 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) erfasst. Dennoch ist es sinnvoll, sich frühzeitig bei der Agentur für Arbeit zu melden, wenn die Möglichkeit oder ggf. bereits Sicherheit besteht, dass keine Übernahme in ein Arbeitsverhältnis erfolgen wird.
Die Chance, in diesem Zeitfenster durch die Beratung und Unterstützung der Fachkräfte ein Anschluss-Arbeitsverhältnis zu erhalten, so dass Arbeitslosigkeit erst gar nicht eintritt, ist deutlich grösser. Denn kommt der/die Auszubildende erst mit Ende der Ausbildung auf die Agentur zu, fehlt eben diese Zeit, um eine neue Stelle zu finden. In einem Erstgespräch werden die Kenntnisse und Stärken der Arbeitsuchenden erhoben. Daraus ergeben sich in der Regel bereits erste Vermittlungsvorschläge. Und mit ein bisschen Glück gelingt ein nahtloser Übergang von der Ausbildung in ein Arbeitsverhältnis.
Die Arbeitsuchendmeldung kann online über www.arbeitsagentur.de -> eSERVICE, telefonisch unter 0800 4 5555 00 oder persönlich bei der Agentur für Arbeit erfolgen.