Gummersbach – Wer eine innovative Erfindung macht, möchte damit Geld verdienen – umso ärgerlicher, wenn jemand anders die eigene Idee „stiehlt“ und ihr womöglich Konkurrenz macht. Existenz bedrohend aber kann es werden, wenn man dem auch noch schutzlos ausgeliefert ist, weil sie nicht durch Patent oder Gebrauchsmusterschutz abgesichert ist. Woher aber weiß man, ob die Erfindung patent- oder anderweitig schutzfähig ist?
Hier bietet die Industrie- und Handelskammer zu Köln in ihrer Geschäftsstelle Oberberg einen besonderen, kostenfreien Service an. Am Dienstag, 20. September 2016 gibt ein Patentanwalt Ratschläge zum Patentrecht und erklärt, welche Erfindungen, Geschmacksmuster und Warenzeichen überhaupt schutzfähig sind. Die Beratungsgespräche dauern circa 20 Minuten. Noch sind Termine frei – bitte melden Sie sich an unter: IHK Köln, Geschäftsstelle Oberberg, Andrea Wobbe, Tel. 02261 8101-954, Fax 02261 8101-959, E-Mail: andrea.wobbe@koeln.ihk.de