Ratgeber

Nach einer Krebsbehandlung wieder zurück in den Beruf

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Berufliche Reha ist mehr als Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell

Etwa zwei Drittel aller Berufstätigen, die an Krebs erkrankt sind, kehren zurück in das Arbeitsleben. Für viele ist die Motivation hoch, denn wer arbeitet, erobert sich ein Stück Normalität zurück. Doch der Wiedereinstieg sollte behutsam erfolgen und an die individuelle Belastbarkeit der Patientinnen und Patienten angepasst werden. Nach längerer Arbeitsunfähigkeit bieten die Leistungen der beruflichen Rehabilitation ein breites Spektrum, um die erneute Teilhabe am Arbeitsleben zu unterstützen. Der Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums berät kostenlos zu diesem wie zu anderen Themen rund um Krebs unter 0800-420 30 40 und krebsinformationsdienst@dkfz.de.

Foto: Copyright Krebsinformationsdienst, Deutsches KrebsforschungszentrumPrinzip „Hamburger Modell”

Die stufenweise Wiedereingliederung, auch Hamburger Modell genannt, ist eine Maßnahme zur beruflichen Rehabilitation, für die sich die meisten Patienten nach länger andauernder Krankheit entscheiden. Dabei erstellen Arzt und Patient gemeinsam einen Wiedereingliederungsplan, der für mehrere Wochen oder Monate festlegt, wie viele Tage in einer Woche bzw. Stunden täglich der Patient arbeitet. Ziel ist es, die wöchentliche Arbeitszeit kontinuierlich zu steigern, so dass die Arbeitsleistung nach spätestens 6 Monaten so erbracht werden kann wie vor der Erkrankung. Patientinnen und Patienten sind während dieser Zeit weiterhin arbeitsunfähig und beziehen Krankengeld, Übergangsgeld oder in besonderen Fällen auch Arbeitslosengeld. Arbeitgeber und Kostenträger müssen dem Wiedereingliederungsplan zustimmen.

Wenn Einschränkungen bleiben

Kann der Patient seine bisherige Tätigkeit nicht in gleichem Maße wie vor der Erkrankung ausüben, gibt es weitere Unterstützungsmaßnahmen, die sich allerdings regional stark unterscheiden können. Carmen Flecks, Juristin beim Krebsinformationsdienst, dazu: „Viele Patientinnen und Patienten kennen die Bandbreite ihrer Möglichkeiten nicht. Wir empfehlen daher, sich bei der deutschen Rentenversicherung und den Integrationsämtern vor Ort zu informieren. Ansprechpartner und Adressen nennen wir Ratsuchenden gerne.”

Häufig reichen Anpassungen des Arbeitsplatzes aus. Leiden Patienten als Folge der Krebserkrankung an dem Erschöpfungszustand Fatigue, so kann der Wechsel aus einem Großraumbüro in einen ruhigeren Arbeitsbereich oder einen Heimarbeitsplatz sinnvoll sein. Auch technische Arbeitshilfen sind möglich. So kann etwa Frauen nach einer Brustkrebsoperation ein höhenverstellbarer Tisch oder ein Stuhl mit Armlehne und Kopfstütze helfen, Beschwerden zu lindern. Die Rentenversicherung übernimmt häufig einen Teil der Kosten, wenn die Erwerbsfähigkeit dadurch erhalten werden kann.

In besonderen Fällen besteht die Möglichkeit der Kraftfahrzeughilfe. Gemeint ist damit die finanzielle Unterstützung bei der Anschaffung eines Fahrzeugs oder beim Umbau des eigenen Autos. Voraussetzung ist die Unterschreitung einer bestimmten Einkommensgrenze und dass der Patient krankheitsbedingt nur mit dem Auto seinen Arbeitsort erreichen kann.

Teilzeit statt Vollzeit

Krebspatienten, die ihre wöchentliche Arbeitszeit reduzieren möchten, haben einen Anspruch auf einen Teilzeitarbeitsplatz, … weiterlesen »

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