Masern
- Kommunen
Infektionsschutzgesetz – Windpocken und Masern
Kontaktpersonen von Patienten mit einer Erkrankung an Windpocken bei nicht ausreichendem Impfschutz dürfen Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergarten und Schule für 16 Tage nicht mehr besuchen.
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