Gefährdungsstufe 2
- Kommunen
Gefährdungsstufe 2: Neue Regelungen für den OBK
Die Allgemeinverfügung stellt die Gefährdungsstufe 2 für das Kreisgebiet fest. In der Folge gelten zusätzliche Regelungen der Coronaschutzverordnung.
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Die Allgemeinverfügung stellt die Gefährdungsstufe 2 für das Kreisgebiet fest. In der Folge gelten zusätzliche Regelungen der Coronaschutzverordnung.
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