Reichshof (ots) – Ein 32-jähriger Gummersbacher befuhr am 04.11.2013, gegen 14.30 Uhr, mit seinem PKW die L344 (Ortsumgehung) aus Richtung Sterzenbach kommend in Fahrtrichtung Denklingen. Nach seinem verbotswidrigem Überholvorgang in einer langezogenen Rechtskurve kam er nach links von der Fahrbahn ab.
Dabei wurde er durch das Auffahren auf die linksseitig beginnende Leitplanke in die Luft katapultiert. Im angrenzenden Feld schlug der Pkw zweimal auf überwand die ca. 1,5 m hohe Hecke eines Grundstücks im „Amselweg“. Im weiteren Verlauf durchbrach das Fahrzeug die gegenüberliegende ca. 1,5 m hohe Hecke und prallte in den ansteigenden Hang eines Grundstücks „An der Wieley“.
Während das Fahrzeug durch den Aufprall zurückgeschleudert wurde, löste sich die Fahrzeugbatterie aus dem Motorraum und prallte in ca. 4 m Höhe gegen eine Hausfassade. Das Fahrzeug kam zwischen beiden Wohnhäusern auf dem Fahrzeugdach zur Endlage. Der 32-Jährige wurde bei dem Unfall leicht verletzt. Er war nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und stand unter Alkoholeinwirkung.
Eine Blutprobenentnahme und die Einleitung eines Strafverfahrens waren die Folge. Es entstand hoher Sachschaden (ca. 12.500 Euro).