Radevormwald (ots) – Wie bereits am 22.Mai 2017 berichtet, ist am 19.Mai in Radevormwald eine 45-jährige Radevormwalderin schwer verletzt worden. Nach ersten Erkenntnissen konnte ein Unfallgeschehen nicht ausgeschlossen werden und die Polizei hatte Zeugen gebeten, sich beim Verkehrskommissariat zu melden. Die schwer verletzte Radevormwalderin konnte nicht zur Aufklärung beitragen, da sie keine Erinnerungen an den Vorfall hatte.
Mittlerweile hat sich einiges getan. Bereits kurz nach Anzeigenerstattung begannen die Ermittler damit, am Tatort nach Spuren zu suchen, die Rückschlüsse auf das Geschehen zuließen. Dabei konnten keine typischen Unfallspuren am Tatort ausfindig gemacht werden. Um mögliche Zeugen ausfindig zu machen, klingelten die Ermittler in der Nachbarschaft und fragten Anwohner und Geschäftsinhaber, ob sie zur fraglichen Zeit etwas beobachtet hätten. Konkrete Hinweise auf den Ablauf zur Tatzeit erlangten die Polizisten allerdings nicht.
Schließlich wurde eine Gerichtsmedizinerin mit der Begutachtung der Verletzungen der 45-Jährigen beauftragt. Diese kam zu dem Ergebnis, dass es sich um typische Sturzverletzungen handelte. Verletzungen, die üblicherweise bei einem Unfall entstehen, konnte sie nicht feststellen. Sie schloss auch aus, dass die Verletzungen durch körperliche Gewalteinwirkung oder durch Gegenstände entstanden sind.
Aufgrund der jetzigen Erkenntnislage geht die Polizei somit davon aus, dass die 45-jährige Radevormwalderin am 19.Mai ohne Fremdeinwirkung stürzte und sich dabei schwere Verletzungen zuzog. Hinweise auf eine Straftat ergeben sich demnach nicht.
Quellennachweis: Kreispolizeibehörde Oberbergischer Kreis