Radevormwald – Am 10.03.2016, um 19.00 Uhr, lädt die Stadt Radevormwald, im Saal des Bürgerhaues (Schloßmacherstr. 4-5), zur 13. Sitzung des Rates der Stadt ein.
Tagesordnung:
(Öffentlicher Teil)
1. Niederschrift über die 12. Sitzung des Rates der Stadt am 15.12.2015 (öffentlicher Teil)
2. Informationen des Bürgermeisters
3. Einwohnerfragestunde
4. Sachstandsbericht Asyl
5. Klassenbildung der Eingangsklassen der Grundschulen zum Schuljahr 2016/17
6. Sonderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen “ Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“
7. GGS Stadt – Erneuerung der Notausgangstüranlagen
8. Sanierung von privaten Grundstücksanschlussleitungen
9. Kanalsanierung Teilgebiet 2B
10. Straßenunterhaltung 2016
11. Sanierung RÜB Wilhelmstal
12. GGS Stadt – Erneuerung der Notausgangstüranlagen
13. Honorar für Brandschutzingenieurleistungen Realschule
14. Sanierung Raumlufttechnik im Theodor-Heuss-Gymnasium
15. Entwurf Gesamtabschluss 2010
16. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
hier: Ausschreibung Contracting Erneuerung Heizungsanlage GGS Stadt
17. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
hier: Antrag an die Bezirksregierung zur Bildung einer Überhangklasse für die Sekundarschule
18. Erlass einer Hebesatz-Satzung für das Jahr 2016
19. Ermächtigungsübertragungen von Haushaltsjahr 2015 nach Haushaltsjahr 2016
20. Überplanmäßige Aufwendung für Benutzungsgebühren der Asylbewerberunterkünfte
21. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Investitionen
22. Besetzung von Ausschüssen und Gremien
23. Mitteilungen und Fragen
(Nichtöffentlicher Teil)
24. Niederschrift über die 11. Sitzung des Rates der Stadt am 08.12.2015 und die 12. Sitzung am 15.12.2015 (nichtöffentlicher Teil)
25. Umbau Innenstadteingang Ost
– Kreisverkehr Hohenfuhrstr/Kaiserstr/Uelfestr
– Einmündungsbereich Oststraße
26. Mitteilungen und Fragen
Fragestunde für Einwohner
Als Punkt 3 der Tagesordnung ist eine Fragestunde für Einwohner vorgesehen. Aus diesem Anlass wird ab ca. 19.15 Uhr die Sitzung unterbrochen. Nach Aufruf des Tagesordnungspunktes ist jeder Einwohner der Stadt berechtigt, mündliche Anfragen an den Bürgermeister zu richten. Die Anfragen müssen sich auf Angelegenheiten der Stadt beziehen und mindestens 5 Werktage vor der Ratssitzung schriftlich dem Bürgermeister zugeleitet werden.
Der Fragesteller sollte in der Sitzung anwesend sein und seine Fragen mündlich wiederholen. Jeder Fragesteller ist berechtigt, höchstens zwei Zusatzfragen zu stellen. Ist eine sofortige Beantwortung nicht möglich, so kann der Fragesteller auf eine schriftliche Beantwortung verwiesen werden. Eine Aussprache findet nicht statt.