KommunenPolitik in Oberberg

FDP- Oberberg: Große Koalition lässt Kommunen im Regen stehen

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Was für die betroffenen Elternteile zunächst als frohe Nachricht anhört, stellt die Kommunen in NRW und auch im Oberbergischen Kreis vor große administrative und finanzielle Probleme. Bund und Länder haben sich auf eine Änderung des Unterhaltsvorschusses geeinigt, nach dem alleinerziehende Elternteile im Fall von säumigen Unterhaltszahlungen einen Vorschuss von ihrer Kommune erhalten. Dieser Anspruch wird künftig von der Geburt bis zum 18. statt wie bisher bis zum 12. Lebensjahr eines Kindes gelten. Die derzeit bestehende Befristung von maximal 72 Monaten wird aufgehoben.

Jörg Kloppenburg, FDP-Kreisvorsitzender und Reinhold Müller, FDP-Fraktionsvorsitzender im Kreistag fordern vom Bund, die Kommunen nicht im Regen stehen zu lassen:

„Wir begrüßen das Ziel, alleinerziehende Eltern zu entlasten“, sagt Jörg Kloppenburg.„Allerdings ist die derzeit geplante Gesetzesänderung nur vordergründig dafür geeignet, dieses Ziel zu erreichen. Etwa 85 Prozent der Familien, die Unterhaltsvorschusszahlungen erhalten, beziehen auch Leistungen nach SGB II, genannt „Hartz IV“. Da Unterhaltsvorauszahlungen jedoch mit den Bezügen nach SGB II verrechnet werden, entsteht für diese Personen nahezu keine Verbesserung, für die Kommunen jedoch ein hoher finanzieller Aufwand. Die Gesetzesänderung bedarf einer dringenden weiteren Überarbeitung.“

Die Kosten für Unterhaltsvorschüsse werden zu einem Drittel vom Bund und zu zwei Dritteln von den Ländern getragen, die diese wiederum – in NRW zu 80 Prozent – den Kommunen weiterbelasten. „Durch die Erhöhung der Altersgrenze und den Wegfall der Befristung kommen auf den Oberbergischen Kreis immense Zusatzkosten in Höhe von ca. 6 Mio. € zu. Gleichzeitig entsteht durch die Überlappung der Zuständigkeit von Jobcenter und UVG-Stellen eine sinnlos Doppelbürokratie“, so Reinhold Müller weiter. „Wir fordern daher, dass Bund und Länder bei dieser Aufgabe finanziell deutlich stärker als bisher entlasten und die aufwendige Doppelbürokratie beseitigen.

Die Gesetzesänderung soll bereits zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.

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