Oberberg – Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein- Westfalen veröffentlichte Montag (30.11.2020) eine neue Quarantäneverordnung. Mit dieser wird unter anderem für positiv auf das Coronavirus getestete Personen und deren Haushaltsmitglieder eine automatische Quarantäne angeordnet. Die automatischen Quarantäne durch die Verordnung ersetzt die individuellen Quarantäneanordnungen durch die zuständigen Behörden vor Ort – solange keine individuelle Quaratäneordnung ergangen ist.
Die Allgemeinverfügung des Oberbergischen Kreises vom 23.11.2020, der der Oberbergische Kreis bereits vor einer landeseinheitlichen Regelung ebenfalls eine automatische Quarantäne für positiv getestete Personen und deren Haushaltsmitglieder angeordnet hatte, wurde daher im Laufe des gestrigen Tages aufgehoben (www.obk.de/corona-av).
Unter www.obk.de/corona-faq beantwortet der Oberbergische Kreis die wichtigsten Fragen zur neuen Verordnung und deren Umsetzung auf Kreisebene.
Quelle: OBK