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Allgemeinverfügung: Nächtliche Ausgangssperre und mehr

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Oberbergischer Kreis – In der spontanen Pressekonferenz des Landrats Jochen Hagt, der Leiterin des Gesundheitsamtes des Oberbergischen Kreises Kaija Elvermann und des Kreisdirektors Klaus Grootens am heutigen Donnerstag (15.04.2021) wurden die Regelungen der nächsten Allgemeinverfügung vorgestellt. Diese ist ab Samstag (17.04.2021) gültig. Die Regelungen im Kurzüberblick:

  • Ab Montag (19.04.2021) läuft die Ausnahme für den Einzelhandel aus, der mit einem aktuellen Schnelltest derzeit öffnen darf; Die betreffenden Geschäfte dürfen wieder ausschließlich Click&Collect statt Click&Meet anbieten.
  • Ab Samstag wird eine Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr eingeführt. Ausnahmen wie Arztbesuche können der Allgemeinverfügung entnommen werden, deren Veröffentlichung noch aussteht.
  • Die Regelung, dass die Treffen von Personen auf einen Hausstand und eine weitere Person (zzgl. betreuungsbedürftiger Kinder) beschränkt, wird wieder eingeführt.
  • Veranstaltungen zur Religionsausübung werden auf maximal 100 Personen beschränkt, wobei in Innenräumen höchsten eine Person pro 10qm zulässig ist; Es gilt eine Beschränkung der Dauer von bis zu 50 Minuten.
  • Weiterhin gilt die Maskenpflicht für Fahrgemeinschaften, die nicht in einem Haushalt leben.
  • Weiterhin gilt die Maskenpflicht in Pflegeeinrichtungen
  • Der Präsenzunterricht wird untersagt. Ausnahme bilden Abschlussklassen und die Notbetreuung.
  • KiTas dürfen geöffnet bleiben. Es wird der Appell an die Eltern gerichtet, die Kinder nach Möglichkeit zuhause zu versorgen.
  • Der Freizeit- und Amateursport ist nur für einzelne Personen oder für zwei Personen des gleichen Haushalts auf Sportanlagen zulässig.
  • Körperbezogene Dienstleistungen (z.B. Friseure, Sonnenstudios, nichtmedizinische Fußpflege und vergleichbares) dürfen geöffnet bleiben. Für Kunden besteht die Verpflichtung zu einem tagesaktuellen Test, die Mitarbeitenden müssen betrieblich angeordnet zwei Mal die Woche getestet werden (gültig ab dem 19.04.).

Die neue Allgemeinverfügung gilt vorerst bis zum 02.05.2021.

Genauere Informationen darüber, welche Geschäfte öffnen dürfen und welche nicht, sollen der Corona-Schutzverordnung entnommen werden. So dürfen Dienstleister zur nichtmedizinischen Fußpflege beispielsweise unter den genannten Auflagen öffnen, Nagelstudios müssen allerdings schließen.

“Im Rahmen der Bekämpfung der Pandemie können wir nicht auf Einzelfälle eingehen”, betonte der Landrat. Es gehe um den Bevölkerungsschutz, man könne nicht über individuelle Betrachtungsweisen diskutieren. Die Pressekonferenz wurde aufgezeichnet und soll auf den Social Media Kanälen des Oberbergischen Kreises veröffentlicht werden.

Autorin: Amei Schüttler

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