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Vorankündigung L136 – Verkehrseinschränkungen

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Gummersbach – VORANKÜNDIGUNG L136: Verkehrseinschränkungen in Gummersbach-Dieringhausen und -Remmelsohl an zwei Wochenenden.

An jeweils einem Wochenende im Mai und Juni erneuert die Straßen.NRW-Regionalniederlassung Rhein-Berg schadhafte Bereiche der Fahrbahndecke der L136 von Gummersbach-Remmelsohl bis Gummersbach Dieringhausen (Oberbergischer Kreis).

Die Arbeiten erfolgen in zwei Bauabschnitten für die jeweils unterschiedliche Verkehrsführungen eingerichtet werden müssen.

Am vierten Maiwochenende (23.5.2020 – 25.5.2020) werden in einem ersten Bauabschnitt zunächst Fahrbahnmängel  zwischen der Zufahrt zum Gartencenter Kremer in Remmelsohl und der Einmündung Auf der Brück in Dieringhausen behoben. Während der Arbeiten muss die Durchfahrt der L136 von Remmelsohl bis Dieringhausen voll gesperrt werden. Die Zufahrt nach Vollmerhausen ist weiterhin über die Rospetalstraße möglich. Anwohner können Ihre Grundstücke weiterhin erreichen, auch die Zufahrten zu den Gewerbetrieben und dem Einzelhandel werden aufrechterhalten.

In einem zweiten Bauabschnitt werden am ersten Wochenende im Juni (6.6.2020 – 8.6.2020) Schadensbereiche in Dieringhausen ab der Einmündung Auf der Brück bis zur Einmündung der Königsstraße saniert. Während der Arbeiten wird die Dieringhauser Straße (L136) als Einbahnstraße in Fahrtrichtung Engelskirchen eingerichtet. In Fahrtrichtung Gummersbach wird der Verkehr über die Schulstraße umgeleitet.

Die Arbeiten beginnen jeweils samstagmorgens um 6 Uhr und enden am darauffolgenden Montagmorgen um 5 Uhr.

Weitere Details zu den Verkehrsführungen werden mit Beginn des jeweiligen Bauabschnitts bekannt gegeben.

Im Anschluss an die Arbeiten an den beiden Wochenenden werden noch kleinere Restarbeiten (z.B. Markierung) erforderlich, die jedoch unter Aufrechterhaltung des Verkehrs ausgeführt werden können.

Hintergrund:

Die Fahrbahn der L136 wurde von Dieringhausen bis Remmelsohl in 2014 umfangreich saniert. Bei der letzten Gewährleistungskontrolle wurden Mängel festgestellt, die im Zuge der Gewährleistung behoben werden müssen.

Um die Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten, werden die Arbeiten in zwei Abschnitten an jeweils einem Wochenenden durchgeführt. Unter Berücksichtigung der Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Straßenbaustellen (ASR A5.2) muss ein Großteil der Arbeiten im ersten Bauabschnitt aufgrund der teilweise nur geringen Fahrbahnbreiten unter Vollsperrung durchgeführt werden. Stellenweise wären auch aufwendige Verkehrsführungen mit Baustellenampeln erforderlich, die eine erheblich längere Bauzeit und große Verkehrseinschränkungen zur Folge hätten. Aus diesem Grund hat man sich in Abstimmung mit der zuständigen Kommune auf eine kurzzeitige Vollsperrung des betroffenen Bereiches (erster Bauabschnitt) geeinigt.

Quelle: Landesbetrieb Straßenbau NRW

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