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Einbringung des Haushaltsplans 2021

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Bergneustadt – Einbringung des Haushaltsplans 2021 in den Rat der Stadt Bergneustadt am 09.12.2020.

Abdruck der Haushaltsrede des Kämmerers zur Einbringung des Haushalts 2021 in den Stadtrat.

Sehr geehrte Damen und Herren,

trotz der erheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen der unverändert anhaltenden Corona-Pandemie kann ich Ihnen auch für das Jahr 2021 einen Haushaltsplanentwurf vorlegen, der die verbindlichen Vorgaben des Stärkungspaktgesetzes zumindest für das Planjahr 2021 als dem letzten „Stärkungspaktjahr“ einhält. Die zu erwartenden erheblichen Steuerausfälle können in der Haushaltsplanung 2021 durch einen außerordentlichen Ertrag von 2,68 Mio. € ausgeglichen werden ohne die Realsteuerhebesätze weiter anheben zu müssen.

Für das Haushaltsjahr 2021 weist der Ergebnisplan so einen Überschuss von 483 T€ aus. Die wesentlichen Eckdaten des Ergebnisplans will ich nachfolgend gerne erläutern.

Ergebnisplan

Das Gewerbesteueraufkommen ist nach drei für Bergneustadt sehr guten Jahren aufgrund der Corona Auswirkungen deutlich rückläufig. Für 2020 liegt das aktuelle Ist mit 6,5 Mio. € einiges unter dem Planansatz von 7,1 Mio. €. Insbesondere auch wegen des sehr deutlichen Rückgangs bei den laufenden Vorauszahlungen kann der Planwert 2021 daher nur noch mit 6,5 Mio. € veranschlagt werden. Der Hebesatz zur Gewerbesteuer bleibt unverändert bei 475 Prozentpunkten.

Die Hebesätze der Grundsteuern bleiben gegenüber 2020 ebenfalls unverändert. Sie liegen weiterhin bei 370 Prozentpunkten für die Grundsteuer A und bei 959 Punkten für die Grundsteuer B. Auf dieser Basis ist das Aufkommen aus der Grundsteuer B wie im Vorjahr mit 5,7 Mio. € eingeplant.

Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ist mit 8,1 Mio. € nach den Ergebnissen der September-Steuerschätzung und den darauf fußenden Orientierungsdaten des Landes NRW um fast 10 % niedriger als im Vorjahr eingeplant. Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer kann mit 1,4 Mio. € gegenüber dem Vorjahr um 200 T€ höher eingeplant werden. Insoweit können in unserer Planung noch Entlastungsmittel des Bundes, die über höhere Umsatzsteuer-Anteile abgewickelt werden, berücksichtigt werden. Ab 2022 ist hier aber wieder ein deutlicher Rückgang eingeplant.

Die Schlüsselzuweisungen sind auf Basis der Modellrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2021 (GFG) vom 16.10.2020 mit 11,1 Mio. € veranschlagt. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies trotz Corona eine Verbesserung von etwa 700 T€ für Bergneustadt. Dies hat zwei Ursachen. Nach der Systematik des Finanzausgleichs führt hier zunächst das erwartete sinkende Gewerbesteueraufkommen 2020 zu einer niedrigeren Steuerkraft und damit zu einem höheren Bedarf. Zum anderen hat das Land die zu verteilende Finanzausgleichsmasse 2021 entgegen der tatsächlichen Entwicklung der Verbundsteuern um 928 Mio. € aufgestockt, um die direkten Corona-Folgen für die Kommunen abzufedern. Allerdings wird dieser Aufstockungsbetrag den Kommunen als zinsloser Kredit gewährt und soll im Rahmen künftiger Gemeindefinanzierungsgesetze von ihnen zurückgezahlt werden.

Die Gebührenhaushalte Straßenreinigung, Abwasserbeseitigung und Bestattungswesen sind in den Planentwurf 2021 nach den Ergebnissen der jährlichen Bedarfsberechnungen so eingearbeitet, wie sie von Ihnen im September bereits beschlossen wurden. Hierbei bleiben die Gebührensätze im Bereich des Bestattungswesens unverändert, die Abwassergebühren steigen leicht an und die Straßenreinigung wird geringfügig günstiger.

Für den Eigenbetrieb Wasserwerk kann die Verbrauchsgebühr auch für das Jahr 2021 auf Vorjahreshöhe belassen werden. Hier haben wir somit seit neun Jahren Gebührenstabilität. Insbesondere aufgrund der vom Aggerverband vorgesehenen Erhöhung des Grundbeitrags je Einwohner musste für 2021 aber eine Erhöhung der Grundgebühr für Wasserzähler vorgesehen werden. Für den normalen Hauswasserzähler beträgt die Gebühr künftig 10,50 € monatlich statt 9,90 €. Die von Ihnen bereits beschlossenen Gebührensätze sind so in den Entwurf des Wirtschaftsplans 2021 eingeflossen. Wie gewohnt finden Sie ihn als Anlage im heute vorgelegten Planentwurf ab der Seite 333.

Der Personalaufwand kann gegenüber dem Planjahr 2020 um 134 T€ niedriger veranschlagt werden und ist im Haushaltsjahr 2021 mit 6,59 Mio. € berücksichtigt. Dieses insgesamt sehr erfreuliche Ergebnis wird nur erreicht, weil das im Haushaltssanierungsplan enthaltene Personalkonzept weiterhin planmäßig umgesetzt wird. Von 2012 bis 2021 werden insgesamt 14 Vollzeitstellen entfallen und zu einer jährlichen Einsparung von 1,2 Mio. € führen.

Im Gegensatz hierzu entwickelt sich der Versorgungsaufwand nicht so erfreulich. Gegenüber dem Vorjahr steigt er nochmals um rund 250 T€ an und muss im Haushaltsjahr 2021 mit 1,35 Mio. € veranschlagt werden. Die weiter ansteigende Anzahl von Versorgungsempfängern aus dem Bergneustädter Rathaus führt sowohl zu einer gegenüber dem Vorjahr weiter steigenden Umlage an die Versorgungskasse als auch zu deutlich höheren Beihilfeaufwendungen für die Pensionäre. Diese Anstiege werden durch die entsprechende Auflösung der gebildeten Rückstellungen nicht kompensiert.

Der Gesamtbetrag der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen steigt im Vergleich zum Haushaltsjahr 2020 von 9,5 Mio. € auf 10,1 Mio. € im Jahr 2021.
Neben der allgemeinen Kostenentwicklung tragen

  • um 200 T€ höhere Aufwendungen für Gebäudesanierungen und
  • um 350 T€ höhere Planungskosten insbesondere im Zusammenhang mit notwendigen vorbereitenden  Maßnahmen zur Erschließung der Flächen Schlöten II und Dreiort

    zu diesem Anstieg bei.

Die bilanziellen Abschreibungen müssen mit 5,5 Mio. € veranschlagt werden. Sie sind nach den Anlagewerten des Jahres 2019 sowie den Plan-AfA ermittelt worden. Ihnen stehen in den Kontengruppen 41 (Zuwendungen) und 43 (Gebühren) Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 3,1 Mio. € gegenüber. Effektiv wird der Haushalt im Jahr 2021 durch Abschreibungen also mit 2,4 Mio. € belastet.

Unter den Transferaufwendungen ist die Kreisumlage zurzeit mit 20,3 Mio. € eingeplant und unverändert die mit Abstand größte Aufwandposition in unserem Haushalt. Da der Oberbergische Kreis seine Haushaltsaufstellung nochmals nach hinten verschoben hat, lagen für unseren Planentwurf noch keine neuen Zahlen aus Gummersbach vor. Insoweit sind die Planansätze insbesondere für die Jahre 2022 bis 2024 in der Mittelfristplanung sehr unsicher und können sich noch deutlich erhöhen.

Transferleistungen im Bereich der Asylbewerber sind 2021 mit 583 T€ eingeplant. Der Ansatz ist auf der Basis von durchschnittlich 120 zu versorgenden Personen gerechnet. Im Gegensatz hierzu kann der Ertrag aus der pauschalierten Landeszuweisung in Höhe von 10.400 € pro Jahr und Berechtigtem nur auf der Basis von rund 30 Personen mit 320 T€ eingeplant werden. Der für geduldete Flüchtlinge entstehende Aufwand wird über die pauschalierte Landeszuweisung unverändert nicht abgedeckt und belastet weiterhin unser Planergebnis.

Der sonstige ordentliche Aufwand ist 2021 mit 3,0 Mio. € veranschlagt und steigt gegenüber dem Vorjahr um 600 T€ an. Grund hierfür sind neben einem um 250 T€ höheren Ansatz für vorzunehmende Wertberichtigungen auf Forderungen insbesondere die mit 322 T€ eingeplanten Aufwendungen zur Umsetzungsphase des Förderprojektes „Dritte Orte Jägerhof“. Allerdings führen die für diese Fördermaßnahme bereitgestellten Mittel auch zu entsprechend höheren Zuwendungen, da sie mit 80 % durch das Land bezuschusst werden.

Der Zinsaufwand ist für 2021 mit 1,5 Mio. € um 150 T€ niedriger als im Vorjahr eingeplant. Neben dem unverändert extrem niedrigen Zinsniveau, der sinkenden PPP-Verbindlichkeit und einer weiteren Rückführung der Investitionskredite kann hier auch ein Abbau der Liquiditätskredite von 4 Mio. € in 2020 berücksichtigt werden. Allerdings ist aufgrund der rückläufigen Erträge in den Jahren 2021 und 2022 wieder ein Anstieg um rund 3 Mio. € zu erwarten.

Die vorstehend erläuterten Entwicklungen führen im Planjahr 2021 grundsätzlich zu einem Defizit von 2,2 Mio. €, ausgewiesen als Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit in Zeile 22 des Gesamtergebnisplans. Ursächlich hierfür sind im Wesentlichen die rückläufigen Steuererträge als direkte Auswirkung der anhaltenden Corona-Pandemie. Um insoweit die Handlungsfähigkeit der Kommunen auch im letzten Stärkungspaktjahr aufrecht zu erhalten, hat der Landesgesetzgeber mit dem NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz (NKF-CIG) den Kommunen ermöglicht,

  • die aufgrund der COVID-19-Pandemie entstehende Haushaltsbelastung in einer Nebenrechnung zu ermitteln
  • und als außerordentlichen Ertrag in den Ergebnisplan aufzunehmen.

Nach dieser Nebenrechnung, die für sie im Vorbericht des Haushalts unter Ziffer 3 abgedruckt ist, ergibt sich für Bergneustadt eine Belastung von 2.679.000 €, die als eingeplanter außerordentlicher Ertrag das eigentlich deutliche Defizit in einen Überschuss von 483 T€ „verwandelt“. Der außerordentliche Ertrag ist natürlich auch nicht liquiditätswirksam, so dass – wie zuvor schon ausgeführt – die Liquiditätskredite wieder ansteigen werden.

Ich will an dieser Stelle darauf hinweisen, dass nach derzeitiger Rechtslage die Isolierung der Corona-bedingten Haushaltsverschlechterungen ausdrücklich auf die Planung des Haushaltsjahres 2021 (und den Jahresabschluss 2020) begrenzt ist. Die Anwendung dieser Bilanzierungshilfe mit Verlagerung der Pandemielasten auf spätere Haushaltsjahre ist für den Jahresabschluss 2021 somit nicht zulässig. Ob hier gegebenenfalls eine Anschlussregelung für den Jahresabschluss 2021 und die Haushaltsplanung 2022 erfolgt, ist laut Kommunalministerium vom Verlauf der Konjunkturerholung in 2021 abhängig und heute noch nicht absehbar.

Finanzplan und Investitionsprogramm

Das Investitionsvolumen liegt 2021 bei 7,0 Mio. €. Zur Finanzierung ist eine Kreditaufnahme von 1,8 Mio. € notwendig. Die Einzeldarstellung der investiven Maßnahmen mit den notwendigen Erläuterungen erfolgt in bewährter Weise in dem Investitionsprogramm für die Jahre 2020 – 2024 ab Seite 315 im hinteren Teil des Planentwurfs. Einzeln werden die Investitionsmaßnahmen oberhalb der festgelegten Wertgrenze von 10 T€ in den jeweiligen Teilfinanzplänen ausgewiesen.

Für Investitionen im Bereich Feuerschutz sind insgesamt 1,1 Mio. € veranschlagt. Hiervon entfallen auf die 2. Rate für den An- und Umbau des Gerätehauses Neuenothe 390 T€. Diese Umbaumaßnahme wird aus dem Förderprogramm Dorferneuerung voraussichtlich mit dem möglichen Höchstbetrag von 250 T€ bezuschusst.

Zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung im oberen Dörspetal und im Othetal ist die Errichtung weiterer Löschwasserspeicher erforderlich. Hierfür sind Kosten von zusammen 120 T€ eingeplant.

Zur Stärkung der Schulinfrastruktur werden neben den üblichen Pauschalansätzen aus dem Förderprogramm „Digitalpakt Schule“ die Restmittel von 368 T€ in 2021 investiv eingeplant, um die Bergneustädter Schulen durch die Verbesserung der digitalen Ausstattung attraktiver zu gestalten. Diese Ansätze werden durch das Land zu 90 % gefördert.

Zur Fortsetzung des Integrierten Handlungskonzepts Hackenberg werden in 2021 1,5 Mio. € bereitgestellt. Für den vorgesehenen Abriss der Gebäude Breslauer Str. 36 und Schöne Aussicht 4 und 6 ist hier die 2. Rate von 1,2 Mio. € enthalten. Die Auszahlungsansätze der Fördermaßnahme werden zu 80 % über eine Landeszuweisung finanziert.

Die im Rahmen der REGIONALE 2025 mit dem A-Status versehenen Maßnahmen des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Altstadt und Innenstadt sind mit dem Stand des Förderantrags aus September 2020 eingeplant. Vorbehaltlich einer Zuschussbewilligung sind hier für die vorgesehenen Teilprojekte in 2021 Beträge von zusammen 1,58 Mio. € veranschlagt. Insgesamt wird nach heutigem Stand  die vollständige Umsetzung des Stadtentwicklungskonzepts im vorgesehenen Umsetzungszeitraum 2020 bis 2026 zu Investitionen von gut 14 Mio. € führen, die zu 70 % mit Landeszuwendungen finanziert werden können.

Auf dem Gelände der inzwischen abgerissenen Obdachlosenunterkunft Silberg ist der Bau eines Übergangsheims mit 62 Plätzen vorgesehen, um die Versorgung von Asylbewerbern mit Wohnraum auch künftig zu sichern. Die Gesamtkosten des Bauvorhabens werden 2 Mio. € betragen. Hiervon sind erste Planungskosten in 2021 mit 150 T€ veranschlagt.

Für notwendige Baumaßnahmen im Bereich der Abwasserbeseitigung sind 2021 insgesamt „nur“ 550 T€ veranschlagt. Im Zusammenhang mit der laufenden Straßenbaumaßnahme wird die Kanalbaumaßnahme Am Räschen fortgesetzt. Hierfür sind aus der letztjährigen Verpflichtungsermächtigung 100 T€ als zweite Rate eingeplant.

Nach dem Niederschlagswasserbeseitigungskonzept ist in Belmicke zur Entlastung der Vorflut die Errichtung eines Regenrückhaltebeckens erforderlich. Hier ist in 2021 die zweite Rate der Baukosten mit 120 T€ veranschlagt.

Nach dem Fremdwassersanierungskonzept ist im Ortsteil Dreiort die Sanierung mehrerer Kanalabschnitte erforderlich. Es sind Baukosten von insgesamt 410 T€ veranschlagt. Zur Auftragsvergabe in 2021 ist für den Ansatz von 170 T€ in 2022 eine Verpflichtungsermächtigung vorgesehen.

Für den Straßenbau sind in 2021 Auszahlungen von insgesamt 1,4 Mio. € eingeplant. Neben den üblichen Pauschalansätzen sind auch für zwei kleinere Maßnahmen Ansätze vorgesehen. Für den Endausbau der Straßen Breitegarten und Am Dümpel sind zusammen 220 T€ angesetzt. Auf die betroffenen Anlieger werden hier Straßenbaubeiträge zukommen. Die Einnahmeerwartung liegt bei 174 T€.

Der Ausbau der Straße Am Räschen von der Hunschlade bis zur Löhstraße als Fördermaßnahme wurde in 2020 begonnen. Für die Baukosten ist hier die zweite Rate mit 840 T€ veranschlagt. Finanziert wird die Maßnahme durch Landeszuwendungen von 629 T€ und Beiträgen nach dem Baugesetzbuch von 250 T€. Die Einzahlungen sind in den Jahren 2020 bis 2023 veranschlagt.

Auf der Grundlage der Modellrechnung vom 16.10.2020 zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2021 ist die allgemeine Investitionspauschale mit 1,0 Mio. € zur Finanzierung der Investitionsvorhaben veranschlagt.

Neben der Sportpauschale mit 61 T€ wird in 2021 auch die Schul- und Bildungspauschale mit 598 T€ in voller Höhe im Ergebnisplan zur Finanzierung der Zinsaufwendungen des PPP-Projekts von 637 T€ sowie den nach den vertraglichen Vorgaben veranschlagten Sanierungsentgelten von 1,4 Mio. € verwendet. Die Zinsaufwendungen resultieren aus den im Rahmen des Projekts aufgenommenen Darlehn zur Finanzierung des Neubaus der Hauptschule sowie der Instandsetzungen an den übrigen Schulgebäuden und an den Schulsportanlagen.

Soweit meine Erläuterungen zu den wichtigsten Positionen in Ergebnis- und Finanzplan 2021.

Für Bergneustadt als Stärkungspaktkommune ist der Haushaltssanierungsplan letztmalig pflichtige Anlage zum Haushaltsplan. Der Stärkungspakt wird zum 31.12.2021 auslaufen. Sie finden den Haushaltssanierungsplan unverändert auf den Seiten V 7 bis V 48 im vorderen Bereich des Planentwurfs. Der aktuelle Umsetzungsstand jeder einzelnen der von Ihnen beschlossenen 29 Sanierungsmaßnahmen ist auf dem jeweiligen Maßnahmenblatt vermerkt.

Mit dem Haushaltssanierungsplan erfolgt in den Einzelmaßnahmen eine Planung bis in das Jahr 2021; Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzplan sind über die Mittelfristplanung bis in das Jahr 2024 fortzuschreiben. Wie Ihnen bekannt ist, muss nach den zwingenden Vorgaben des Stärkungspaktgesetzes der Haushaltsausgleich grundsätzlich in allen Planjahren erreicht werden.

Aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie wird dieses Ziel des Haushaltsausgleichs mit der Fortschreibung des Sanierungsplans mit dem eingeplanten Hebesatz zur Grundsteuer B von 959 % nur für 2021 über die Isolierung nach § 4 des Isolierungsgesetzes erreicht. Für das Planjahr 2022 wird ohne Isolierung ein Defizit von 1,35 Mio. € ausgewiesen. Für die Jahre 2023 und 2024 sind dann wieder geringe Überschüsse errechnet.

Insoweit muss ich aber deutlich darauf hinweisen, dass diese Planwerte mit der günstigen Perspektive für die Jahre 2023 und 2024 nur erreicht werden, weil nach den Orientierungsdaten des Landes sowohl der Einkommensteueranteil als auch die Schlüsselzuweisungen mit relativ hohen Zuwachsraten eingeplant sind und unterstellt ist, dass eine schnelle wirtschaftliche Erholung von den Corona-Folgen einsetzt. Die Orientierungsdaten wurden aber aufgestellt, bevor der erneute Teil- Lockdown zum 01.11.2020 in Kraft trat und das Ausmaß der 2. Welle deutlich wurde.

Grundsätzlich will ich aber optimistisch bleiben und davon ausgehen, dass wir mit Gottvertrauen, gesellschaftlichem Zusammenhalt und einem wirksamen Impfschutz die Corona-Situation hinter uns lassen werden. Die finanziellen Folgen der Pandemie lassen mich aber meinen Apell aus dem letzten Jahr an dieser Stelle wiederholen: Rat und Verwaltung bleiben aufgefordert, den strikten Sparkurs der letzten Jahre auch in Zukunft unverändert beizubehalten! Nur so werden wir den Kurs der finanziellen Gesundung fortsetzen können, um uns wieder Handlungsspielräume in der Zukunft zu eröffnen.

In diesem Sinne übergibt Ihnen die Verwaltung den Planentwurf 2021 zur weiteren Beratung in den Fraktionen und Fachausschüssen. Die Beschlussfassung des Haushaltsplanes ist für die Sitzung des Rates am 24.02.2021 vorgesehen.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

Quelle: Stadt Bergneustadt

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