Oberbergischer Kreis – Der Oberbergische Kreis ordnet per Allgemeinverfügung Quarantäne für die Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtung an.
In einer Flüchtlingsunterkunft in Lindlar gibt es zwei laborbestätigte SARS- CoV-2-Fälle. Per Allgemeinverfügung ordnet der Oberbergische Kreis bis einschließlich 20.10.2020 für alle Bewohnerinnen und Bewohner der zur Unterkunft gehörenden Wohnungen Quarantäne an. Notwendig ist dies aufgrund des engen Kontaktes, der durch das Zusammenleben innerhalb der Einrichtung gegeben ist. Weitere Kontaktpersonen werden ermittelt. Das Gesundheitsamt nimmt Kontakt mit allen betroffenen Personen auf, um die individuelle Risikoeinschätzung vorzunehmen und die weiteren Maßnahmen mit ihnen zu besprechen. Die durch das Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises getroffenen Maßnahmen entsprechen den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts und sind mit der Einrichtung und dem Ordnungsamt der Gemeinde Lindlar abgestimmt. Die Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtung werden auf SARS-CoV-2 getestet. Weitere Maßnahmen hängen unter anderem von den noch ausstehenden Testergebnissen ab.
Quelle: OBK