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Trotz Lockerungen ist weiterhin Vorsicht geboten

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Oberbergischer Kreis – Im Oberbergischen Kreis greift weiterhin die Inzidenz-Stufe 3 der Corona-Schutzverordnung. Die Kontaktbeschränkungen müssen beachtet werden – z. B. auch beim Besuch der Außengastronomie oder von Freizeitangeboten.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat drei verbindliche Inzidenz-Stufen mit vorgegebenen Regelungen in der Corona-Schutzverordnung festgelegt:

  • Stufe 1: 7-Tage-Inzidenz stabil < 35
  • Stufe 2: 7-Tage-Inzidenz stabil 50-35,1
  • Stufe 3: 7-Tage-Inzidenz stabil 100-50,1.

Im Oberbergischen Kreis greift die Stufe 3. Das Land gibt auf www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw einen Überblick über die Regeln der Stufe. Sofern in bestimmten Bereichen ein negatives Testergebnis erforderlich ist, sollte Folgendes beachtet werden:

  • Es muss ein negatives Testergebnis vorgelegt werden, das maximal 48 Stunden alt ist.
  • Vollständig geimpfte und genesene Personen sind von der Testpflicht ausgenommen. Ein entsprechender Nachweis muss vorgelegt werden (siehe www.obk.de/faq).
  • Kinder bis zum Schuleintritt sind von der Testpflicht befreit.
  • Unter www.obk.de/teststellen erhalten Sie eine Auflistung der zugelassenen Teststellen im Oberbergischen Kreis.

Erst einmal keine weiteren Lockerungen!

Viele Oberberger*innen haben auf weitere Lockerungen der Corona-Regeln gehofft, weil die 7-Tage-Inzidenz für den Oberbergischen Kreis an vier aufeinanderfolgenden Werktagen unter dem festgelegten Schwellenwert von 50 lag. Heute – am entscheidenden fünften Werktag – liegt die Inzidenz mit 52,6 aber wieder über dem Schwellenwert von 50. Weitere Lockerungen sind deshalb nicht möglich.

Es bleibt bei den Regeln der Stufe 3!

Das Land NRW führt die Stufe 2 erst ein, wenn die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen (Sonn- und Feiertage werden nicht mitgezählt) unter 50 liegt. Das Land stellt diesen Zeitpunkt fest und gibt unter www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw bekannt, dass ab dem übernächsten Tag die niedrigere Inzidenz-Stufe mit gelockerten Regeln in Kraft tritt. Sollte die Inzidenz also beispielsweise morgen (02.06.2021) wieder unter den Schwellenwert 50 sinken und an insgesamt fünf Werktagen darunterbleiben, könnte die Stufe 2 frühestens nächste Woche Donnerstag (10.06.2021) greifen. Die weitere Entwicklung der 7-Tage-Inzidenz bleibt abzuwarten! Regeln beachten, Infektionsgeschehen weiter abflachen!

„Die Inzidenz ist in den zurückliegenden Wochen stark gesunken. Lockerungen sind so möglich geworden. Wir alle dürfen wieder mehr unternehmen. Das Wetter ist schön – verleitet einige aber auch zu übermütigem Leichtsinn. Dabei ist weiterhin ein umsichtiges und vernünftiges Verhalten geboten – auch im Freien. Das Virus ist nicht verschwunden und die Pandemie ist noch immer nicht vorbei“, mahnt Landrat Jochen Hagt zur Einhaltung der Regeln.

Im Rahmen der Stufe 3 greife unter anderem auch weiterhin eine Kontaktbeschränkung. Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus zwei Haushalten erlaubt. Diese Vorgabe gilt z. B. auch beim gemeinsamen Besuch der Außengastronomie oder einer Freizeiteinrichtung. Dabei dürfen nur Personen aus zwei Haushalten zusammenkommen! Personen aus mehr als zwei Haushalten dürfen sich nicht treffen.

Die bekannten Hygiene-Regeln sollten selbstverständlich weiterhin beachtet werden (Abstand halten, Hände waschen, Husten- und Niesetikette beachten, im Alltag Maske tragen, regelmäßig lüften)! Auch die Vorgaben der Corona-Schutzverordnung zu Hygienekonzepten und der Rückverfolgbarkeit in festgelegten Bereichen müssen beachtet werden.

Es sei wichtig, jetzt nicht in alte Verhaltensmuster zurückzufallen, so Landrat Jochen Hagt: „Dauerhafte Lockerungen sind nur möglich, wenn das Infektionsgeschehen weiter abflacht und konstant niedrig bleibt. Wir dürfen die Erfolge der vergangenen Wochen nicht aufs Spiel setzen. Einen ständigen Wechsel zwischen Öffnungen und Schließungen wünschen wir uns alle nicht. Daran hängen schließlich auch Existenzen.“

Quelle: OBK

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