Oberbergischer Kreis – Im Jahr 2019 haben das Inklusionsamt des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) und die rheinischen Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben Arbeitgeber im Oberbergischen Kreis in 204 Fällen mit mehr als 710.000 Euro zur Beschäftigung schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen unterstützt. Von den Mitteln wurden neue Ausbildungs- und Arbeitsplätze geschaffen sowie Räumlichkeiten und Arbeitsplätze behinderungsrecht gestaltet. Rheinlandweit waren es insgesamt mehr als 38,5 Millionen Euro in 8.579 Fällen. Hinzu kommen mehr als 11,5 Millionen Euro, die schwerbehinderte Menschen im Rheinland beispielsweise für technische Arbeits-, Kraftfahrzeug-, Wohnungshilfen oder Arbeitsassistenzen erhielten. Dies geht aus dem neuen Jahresbericht 2019/2020 des LVR-Inklusionsamtes hervor.
„Eine sinnvolle Tätigkeit mit eigenem Verdienst stärkt das Selbstbewusstsein, bringt Anerkennung und auch gesellschaftliche Teilhabe“, erklärt Prof. Dr. Angela Faber, LVR-Dezernentin Schulen, Inklusionsamt, Soziale Entschädigung. „Die Schaffung neuer Arbeitsplätze sowie die Sicherung wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze für Menschen mit einer Schwerbehinderung sind daher das oberste Ziel des LVR-Inklusionsamtes und seiner Fachdienste sowie der Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben bei den Kreisen und Städten im Rheinland. Viele Menschen mit einer Schwerbehinderung verfügen über Qualifikationen, von denen Arbeitgeber profitieren. Auch in Zeiten der Pandemie berät und fördert der LVR daher weiterhin zuverlässig in Kooperation mit den Rehabilitationsträgern wie Arbeitsagentur und Rentenversicherung.“
Insgesamt lebten zum 31. Dezember 2019 im Oberbergischen Kreis 27.955 Menschen mit einer Schwerbehinderung, im Rheinland 1.005.041. Der Anteil der Behinderungen nimmt ab dem 45. Lebensjahr deutlich zu: Fast 90 Prozent aller Menschen mit Schwerbehinderung sind älter als 45 Jahre.
Arbeitsmarktsituation von Menschen mit einer Schwerbehinderung
In 2018 waren im Arbeitsagenturbezirk Bergisch Gladbach 8.801 Arbeitsplätze mit schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen besetzt (Rheinland: 193.199). Die Arbeitgeber erreichten eine durchschnittliche Beschäftigungsquote von 4,8 Prozent (Rheinland: 5,4 Prozent), die damit unter dem gesetzlich vorgeschriebenen Wert von fünf Prozent liegt.
Erhebung der Ausgleichsabgabe
Das LVR-Inklusionsamt erhebt eine Ausgleichsgabe von Arbeitgebern, die mehr als 20 Arbeitsplätze haben, davon aber nicht mindestens fünf Prozent mit Menschen mit einer Schwerbehinderung beschäftigen. Arbeitgeber sollen damit motiviert werden, schwerbehinderte Menschen einzustellen. Das LVR-Inklusionsamt hat 2019 für das Erhebungsjahr 2018 von 9.547 Arbeitgebern im Rheinland rund 87,8 Millionen Euro erhoben. Davon wurden mehr als 15 Millionen Euro an die Fachstellen im Rheinland zugewiesen, mehr als 17 Millionen flossen in den Ausgleichsfonds beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Mit den Mitteln der Ausgleichsabgabe unterstützt das LVR-Inklusionsamt unter anderem die Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen.
Förderung von zwei Inklusionsbetrieben im Oberbergischen Kreis
Ein besonderes Instrument zur Schaffung und dauerhaften Sicherung von Arbeitsplätzen ist die Förderung von Inklusionsbetrieben, die auf 30 bis 50 Prozent der Arbeitsplätze Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf beschäftigen. Ende 2020 gab es im Oberbergischen Kreis zwei anerkannte Inklusionsbetriebe mit 83 Arbeitsplätzen, davon 63 für Menschen mit einer Schwerbehinderung. Im Rheinland insgesamt gab es 147 Inklusionsbetriebe mit 3.399 Arbeitsplätzen, davon 1.826 für Menschen mit einer Schwerbehinderung.
Technische Beratung des LVR-Inklusionsamtes im Einzelfall
In 2019 hat der Technische Beratungsdienst des LVR-Inklusionsamtes 1.010 Betriebe im Rheinland besucht und 1.614 arbeitsplatzbezogene Stellungnahmen erstellt. Jedes Gutachten steht für die langfristige Sicherung eines Arbeitsplatzes. Der Technische Beratungsdienst unterstützt in allen Fragen rund um die Planung und Gestaltung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung hinsichtlich des Einsatzes von Technologie, die Behinderungen ausgleichen. Die Beratung ist immer einzelfallbezogen und zielt auch auf betriebswirtschaftlich sinnvolle Lösungen zum Erhalt oder zur Schaffung nachhaltiger Arbeitsplätze für behinderte Menschen ab.
Das LVR-Inklusionsamt
Im Rheinland nimmt das LVR-Inklusionsamt die Aufgaben des Integrationsamtes nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) wahr. Es ist für einen Großteil der Aufgaben der beruflichen Teilhabe schwerbehinderter und gleichgestellter Männer und Frauen zuständig und führt diese in enger Zusammenarbeit mit den 38 rheinischen Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben durch. Schwerpunkte sind die Beratung von Arbeitgebern und schwerbehinderten Menschen bei der richtigen Arbeitsplatzauswahl sowie die behindertengerechte Gestaltung von bestehenden Arbeitsplätzen sowie deren finanzielle Förderung. Darüber werden auch regionale Arbeitsmarktprogramme initiiert. Alle Leistungen werden ausschließlich aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert. Kosten für die Verwaltungsaufgaben des LVR-Inklusionsamtes werden nicht aus der Ausgleichsabgabe finanziert. Diese trägt der LVR.
Quelle: Landschaftsverband Rheinland (LVR)