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Kastrationspflicht für Katzen im oberbergischen Kreis

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Kreistag beschließt Kastrationspflicht für Katzen

Oberbergischer Kreis. Kleiner Eingriff, große Wirkung. Katzenbesitzer im Oberbergischen Kreis müssen ihre freilaufenden Tiere künftig ab einem Alter von fünf Monaten kastrieren lassen. Außerdem muss jedes Tier mit einem Chip oder einer Ohrtätowierung gekennzeichnet und registriert werden. Folgen Tierbesitzer dieser Vorgabe nicht, könnte es für sie teuer werden: Wer den neu festgesetzten Pflichten ab dem 01. März 2018 nicht nachkommt, dem droht eine Geldbuße von bis zu 1000 Euro. Das ist festgeschrieben in der neuen Katzenschutzverordnung, die der Kreistag am Donnerstag beschlossen hat.

„Es ist ein wichtiger Schritt für den Tierschutz im Oberbergischen Kreis“, sagt Dr. Christian Dickschen, Umweltdezernent des Kreises. Im Oberbergischen Kreis steigen die Zahlen der freilebenden und freilaufenden Katzen kontinuierlich an. Zunehmend werden dabei Katzen festgestellt, die in einem äußerst schlechten Gesundheits- und Ernährungszustand sind. Bei diesen Tieren handelt es sich um entlaufene, ausgesetzte oder zurückgelassene Hauskatzen und deren Nachkommen. Nach Zählungen der Tierschutzvereine leben im Oberbergischen Kreis mehrere tausend verwilderte Katzen, und deren Zahl wäre in den kommenden Jahren voraussichtlich weiter gestiegen. Rund 400-500 freilebende Katzen fangen Tierschützer jährlich ein. Dr. Stefan Kohler, Leiter des Veterinäramtes, hat ermittelt, dass eine hohe Anzahl der auf- oder vorgefundenen Katzen in einem schlechten Gesundheitszustand ist. „Sie leiden an Katzenschnupfen mit Fieber und Augenschädigungen bis hin zur Erblindung und Parasitenbefall, Pilzerkrankungen, sind hochgradig abgemagert und die Katzenseuche führt vor allem bei Jungkatzen zu hohen Sterblichkeitsraten“, so der Veterinär.

Die Entstehung und weitere Zunahme der Population freilebender Katzen geht überwiegend auf Katzenhalter/innen zurück, deren Freigängerkatzen nicht fortpflanzungsunfähig gemacht worden sind. Dabei wird die frühe Fruchtbarkeit der Katzen den Tieren zum Verhängnis: Katzen sind bereits mit vier bis fünf Monaten geschlechtsreif. Eine Katze kann in der Regel pro Jahr zwei Würfe mit mindestens vier bis sechs Kätzchen großziehen, die wiederum nach einem halben Jahr selbst für Nachwuchs sorgen können. Eine unkastrierte „Hauskatze“ und ihre Nachzucht können so theoretisch bereits in drei Jahren über 38.000 Nachkommen zeugen. Ziel der Verordnung ist es, dass sich die Gesamtzahl der freilebenden Katzen im Gebiet des Oberbergischen Kreises mittelfristig verringert, weil diese nicht mehr mit fortpflanzungsfähigen Freigängerkatzen unkontrolliert Nachwuchs zeugen können.

Ein Eingriff – natürlich unter Narkose und Schmerzmittelgabe – dauert bei Katern nur rund 15 Minuten. Bei Kätzinnen ist die Operation etwas größer, aber auch sie können in der Regel, in Absprache mit dem Tierarzt, nach der Operation wieder abgeholt werden. Nach 24 Stunden sollten auch die letzten Nachwirkungen der Operation vorbei sein. Bei der Kastration können die Tiere auch gleich mit einem Chip gekennzeichnet werden. Die anschließende Registrierung bei TASSO e.V. oder dem Deutschen Haustierregister sind kostenlos.

Neben der unkontrollierten Vermehrung hat die Kastration weitere Vorteile für Tier und Halter: Katzen werden nicht mehr rollig, Kater lassen meistens das Markieren sein, bei vielen hormonellen Erkrankungen wie Gebärmutterentzündung, Zysten, Gesäugetumore oder Prostatakrebs wird ein positiver Einfluss beobachtet. Und die Lebenserwartung kastrierter Tiere ist deutlich höher.

Quelle: OBK

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Ein Kommentar

  1. Kastration von Katzen ist aktiver Tierschutz.
    Es wird empfohlen, sowohl Kater als auch Katze mit spätestens 6 Monaten kastrieren zu lassen.
    Katzenschützer beobachten immer häufiger, dass Jungtiere schon mit 4 Monaten geschlechtsreif sind.

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