Hückeswagen

Pavillon der Löwengrundschule wird nach Gutachten nicht weiter genutzt

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Einige Kinder der Löwengrundschule werden in den nächsten Tagen mit ihren Klassen die Unterrichtsräume wechseln und in das Hauptgebäude ziehen. Betroffen sind die Kinder, deren Klassenraum sich bisher in einem Pavillon auf dem oberen Schulhof der Löwen-Grundschule befand. Grund hierfür ist eine Vorsichtsmaßnahme der Schloss-Stadt Hückeswagen.

Ein Gutachter überprüfte den Pavillon nach Sanierungsarbeiten im Jahr 2016 und gab ihn danach für die Nutzung durch die Schule frei. Auf Wunsch der Schule fand im April 2019 eine erneute Prüfung statt. Das Prüfungsergebnis ergab Ende Mai 2019 keinerlei Auffälligkeiten bei der Raumluftmessung.

Es wurde dabei jedoch empfohlen, die vorhandenen Holzpanelen zu entfernen, da diese beim Bau des Pavillons mit einem Holzschutzmittel behandelt worden sind, dass nach einer heutigen Empfehlung des Bundesumweltamtes nicht mehr in Klassenräumen zum Einsatz kommen sollte. Zeitgleich empfahl der Gutachter der Stadt zum Abschluss noch eine Staubmessung vorzunehmen. Dabei versicherte er, dass ein Weiterbetrieb der Räume bis zum Abschluss der Untersuchungen unbedenklich sei.

Vorsorgliche Empfehlung des Gutachters für den Pavillon

Das jetzt vorliegenden Gutachten hat nun die rein vorsorgliche Empfehlung gegeben, den Pavillon-Bau nicht mehr für den Unterricht über einen längeren Zeitraum von mehreren Stunden hinaus zu nutzen, da in der untersuchten Staubprobe eine „statistisch auffällige Belastung“ mit polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) nachgewiesen worden ist.

Diese PAK-Werte stellen für sich allein keinen Grund zur Sorge dar. Mögliche Wechselwirkungen mit anderen Stoffen kann der Gutachter jedoch nicht beurteilen. Fachbereichsleiter Alexander Stehl: „Aufgrund dieses Ergebnisses haben wir geprüft, ob durch bauliche Änderungen eine bedenkenlose Nutzung der Räume erzielt werden könnte. Leider ergaben sich dabei keine zufriedenstellenden Lösungen.“

Bürgermeister Persian sieht vor diesem Hintergrund nur die Möglichkeit, die Pavillon-Räume aus der Nutzung zu nehmen. „Als Schulträger habe ich eine Verantwortung zum Wohl der Kinder. Ich komme daher der rein vorsorglichen Empfehlung des Gutachters in vollem Umfang nach, die Räume nicht mehr für den Schulbetrieb zu nutzen. Natürlich ist so ein Umzug der Klassenräume immer mit Unannehmlichkeiten für die betroffenen Schüler und Lehrer verbunden. Ich hoffe aber auf Verständnis für diese Maßnahme.“

Quelle: Schloss-Stadt Hückeswagen

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