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DEHOGA geht gerichtlich gegen CoronaSchVo vor

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Oberberg – Der DEHOGA Nordrhein wehrt sich gegen den weiteren Lockdown für das Gastgewerbe. Die aktuelle Coronaschutzverordnung des Landes NRW, gültig seit dem 9. März 2021, gibt dem Gastgewerbe weiterhin keine Öffnungsperspektiven. Der DEHOGA Nordrhein hat daher heute zwei Klagen, eines Hoteliers und eines Gastronomen, mit einstweiligem Rechtsschutz beim Oberverwaltungsgericht NRW in Münster eingereicht. Mit den beiden Klagen verfolgt der Verband das Ziel der Überprüfung der Verhältnismäßigkeit der Coronaschutzverordnung im Hinblick auf einen gastronomischen Betrieb und ein Hotel.

Nach Ansicht des Verbandes und der Kläger ist die fortdauernde Schließung gastronomischer Einrichtungen sowie das Verbot von touristischen Übernachtungen weder erforderlich noch geeignet, um eine weitere Ausbreitung des Virus entgegenzuwirken.

Dem Verband ist bewusst, dass die Anzahl der infizierten Personen dringend gesenkt werden muss. Dafür bedarf es aus Sicht des DEHOGA Nordrhein zielgerichteter grundlegender und substanzieller Maßnahmen, die nach 12 Monaten Pandemie den neuen Erkenntnissen aus der medizinischen, wissenschaftlichen und technischen Entwicklung Rechnung tragen. Von diesen ist aber weiterhin nichts zu sehen. Stattdessen verliert sich die Politik im Klein-Klein. Mit dem Angebot kostenloser Tests und dem Verkauf von Selbsttests werden nicht nur mehr Menschen getestet, damit wird auch die Zahl der Infizierten automatisch und damit die Inzidenzzahl steigen.

Die Öffnungsperspektive für die Unternehmen des Gastgewerbes rückt damit in immer weitere Ferne und dass, obwohl die vulnerablen Gruppen zunehmend geimpft sind und damit die Todesfallzahlen massiv sinken und die Infektion bei den ganz überwiegenden Menschen völlig symptomfrei verläuft, die Belegung der Intensivbetten daher ebenfalls rückläufig ist. Der Verband fordert daher einerseits weitere Parameter zur Einschätzung der Pandemie heranzuziehen und alle geeigneten Möglichkeiten, wie digitale Rückverfolgbarkeit, zu nutzen, um dem Gastgewerbe endlich eine Perspektive zu geben. Zudem belegt die Tatsache, dass die Infektionszahlen nicht sinken, dass nicht das Gastgewerbe ursächlich für das Problem verantwortlich ist. Ganz im Gegenteil hat Hotellerie und Gastronomie bewiesen, dass sie über hervorragende Hygienekonzepte verfügen und selbst das RKI bescheinigt in der jüngsten Studie ein nur niedriges Infektionsrisiko.

Das Gastgewerbe bringt bereits seit März 2020 massive Sonderopfer für die Gesellschaft, einige Betriebsarten wie Clubs, Bars und Diskotheken sind durchgehend geschlossen ohne jede weitere Perspektive. Alle übrigen Betriebsarten sind seit Anfang November 2020 zum zweiten Mal im fünften Monat geschlossen. Von den versprochenen staatlichen Hilfen ist bislang ein Teil immer noch nicht in den Betrieben angekommen. Dafür laufen die fixen Kosten wie Löhne und Pachten weiter – Verpächter sind in den meisten Fällen uneinsichtig und zeigen kein Entgegenkommen. Ein hoher zweistelliger Milliarden Euro – Betrag Umsatzverlust hat die Branche bundesweit bislang zu verkraften und seit November 2020 ist überhaupt kein Umsatz mehr zu verzeichnen. Während sonst das öffentliche Leben nach dem Motto „Business as usual“ weiter geht und an anderer Stelle die DEHOGA Nordrhein e.V.Notwendigkeit, Abstandsregeln einzuhalten nicht so genau genommen und auch nicht kontrolliert wird, werden die Gastronomen und Hoteliers im Rahmen der erfolglosen Test- und Versuchsreihe des Staates namens „Lockdown“ geopfert.

Der Verband fordert daher von der Politik dringend und endlich mittel- und langfristige Strategien zur wirksamen Eindämmung der Pandemie, die auch dem Gastgewerbe wieder eine Perspektive bieten.

Quelle: DEHOGA Nordrhein e.V.

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