Nordrhein-Westfalen

Getrennte Sammlung und Wiederverwendung von Alttextilien ab 2025

ARKM.marketing

Ab dem 1. Januar 2025 tritt in Deutschland eine gesetzliche Pflicht zur getrennten Sammlung von Alttextilien in Kraft. Ziel dieser Regelung ist es, die Wiederverwendung von Kleidung zu fördern und ein hochwertiges Recycling der Materialien zu ermöglichen. In dieser Hinsicht zeigt der Bergische Abfallwirtschaftsverband (BAV) bereits seit über zehn Jahren, wie es geht. Mit einem eigenen Sammelsystem hat der BAV eine erfolgreiche Basis geschaffen, die als Vorbild für die kommende gesetzliche Regelung dienen kann.

Im gesamten Verbandsgebiet stehen den Bürgerinnen und Bürgern bereits 465 Container zur Verfügung. Diese sind flächendeckend in allen Städten und Gemeinden platziert und ermöglichen eine haushaltsnahe Abgabe von Alttextilien und Schuhen. Im vergangenen Jahr sammelte der BAV beeindruckende 1.500 Tonnen Textilien, was zeigt, dass die Verpflichtung zur getrennten Sammlung bereits erfüllt wird. Ein besonderer Erfolg ist die hohe Qualität der gesammelten Materialien: Über 90 Prozent der Alttextilien können entweder wiederverwendet oder in hochwertige Recyclingverfahren überführt werden.

Abfallvermeidung von Alttextilien

Diese Form der Abfallvermeidung hat nicht nur ökologische Vorteile, sondern trägt auch zur Kostenreduktion in der Abfallwirtschaft bei. Die Erlöse aus der Vermarktung der getrennt gesammelten Kleidung und Schuhe helfen, die Kosten für die Abfallentsorgung zu senken und somit auch die Gebühren für die Bürgerinnen und Bürger zu verringern. Damit dieser positive Prozess weiterhin funktioniert, ist es wichtig, dass nur saubere und unbeschädigte Textilien sowie Schuhe in die Depotcontainer gegeben werden. Dinge wie stark zerschlissene Kleidungsstücke, stark verschmutzte oder kontaminierte Textilien sowie Putzlappen müssen weiterhin im Restmüll entsorgt werden.

Zusätzlich sind Matratzen, Teppiche, Badegarnituren und ähnliche Gegenstände ungeeignet für die alttextile Sammlung. Um Schäden an hochwertigen Textilien und Schuhen zu vermeiden, empfiehlt es sich, diese in geschlossenen Plastiksäcken oder Müllbeuteln einzureichen und Schuhe paarweise zusammenzubinden. Gewerbliche Abfälle aus der Textil- und Lederverarbeitung sollten ebenfalls nicht in die Sammlung des BAV gelangen, sondern müssen von den Betrieben selbst verwertet werden.

Getrennte Sammlung von Altkleider

Für alle Bürgerinnen und Bürger, die mehr über die korrekte getrennte Sammlung von Alttextilien und Schuhen erfahren möchten, stehen umfassende Informationen auf der Internetseite des BAV sowie in der BAV Abfallapp zur Verfügung. Es lohnt sich, aktiv zu sein – jeder Beitrag zur getroffenen Maßnahme zählt und bringt uns dem Ziel einer nachhaltigeren Zukunft ein Stück näher. Nutzen Sie die Möglichkeit, um unseren Planeten zu schützen und zugleich die eigene Abfallbilanz positiv zu beeinflussen.

ARKM.marketing


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ich willige ein, dass meine Angaben aus diesem Kontaktformular gemäß Ihrer Datenschutzerklärung erfasst und verarbeitet werden. Bitte beachten: Die erteilte Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@sor.de (Datenschutzbeauftragter) widerrufen werden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"