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DEHOGA: Geplante Änderung des IfSG verfassungswidrig

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Oberberg – Der DEHOGA Nordrhein e. V. äußert sich in einer Pressemitteilung zu der geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes, die die gesetzlich möglichen Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus genauer definieren soll. Der Gesetzes-Entwurf ist öffentlich hier auf der Website des Gesundheitsministeriums einsehbar. Am Mittwoch (18.11.2020) wird darüber in Bundestag und -rat abgestimmt.

„Als Interessenvertreter des Gastgewerbes halten wir eine Überarbeitung des aktuellen Entwurfes zur geplanten Neufassung des Infektionsschutzgesetzes für dringend geboten“, so Christoph Becker, Geschäftsführer des DEHOGA Nordrhein e. V. „Behördlich oder gesetzlich angeordnete Betriebsschließungen oder Betriebseinschränkungen bedürfen zwingend eines angemessenen finanziellen Ausgleichs. Wir fordern von der Politik verantwortungsvolles Handeln. Sie muss dafür sorgen, dass die Unternehmer*innen einen angemessenen gesetzlich geregelten Anspruch auf Entschädigung haben“, so Kolaric weiter.

Worum geht’s? Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie mussten Hotellerie und Gastronomie wiederholt Betriebseinschränkungen und Betriebsschließungen hinnehmen. Die Bundesregierung hat zur Kompensation Hilfsprogramme aufgelegt, für die die Branche dankbar ist, die jedoch in der Praxis leider oftmals nur einen Tropfen auf den heißen Stein darstellen.

Auch in den Sommermonaten konnten die gewohnten Umsätze aufgrund von Abstandsregeln nicht erzielt werden. In der Jahresbetrachtung haben die gastgewerblichen Unternehmen trotz der erhaltenen finanziellen Hilfen einen Umsatzverlust von durchschnittlich 35 Prozent zu verzeichnen. Der erneute Shutdown im November führt die Unternehmen noch tiefer in die Krise. Die Branche steht am Abgrund, viele Betriebe werden diese erneuten Beschränkungen nicht überstehen. Rund 75 Prozent der Unternehmen sind wirtschaftlich in Ihrer Existenz bedroht.

Die Pläne der Bundesregierung im Rahmen der Novellierung des Infektionsschutzgesetzes stoßen nicht nur bei den Betroffenen auf völliges Unverständnis. Der DEHOGA Nordrhein hält es unabhängig von den massiven verfassungsrechtlichen Bedenken für völlig inakzeptabel, dass die Bundesregierung sich das Recht vorbehält, Betriebe zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung zu schließen, ohne dafür einen finanziellen Ausgleich leisten zu müssen. „Zudem wollen wir keine Almosen“, so Christoph Becker weiter. „also keine Abhängigkeit vom Wohlwollen der Regierung. Wir fordern vielmehr eine gesetzlich geregelte finanzielle Entschädigung für jeden unverschuldeten Eingriff in die Ausübung der Berufsfreiheit!“

Das Gastgewerbe hat in den letzten Monaten eindrucksvoll bewiesen, dass es sehr verantwortungsvoll handelt und alles unternimmt, die Ausbreitung der Pandemie zu verhindern!

Der DEHOGA Nordrhein wird mit aller Macht gegen eine solche Ungerechtigkeit vorgehen und wird auch eine Klage zum Bundesverfassungsgericht nicht scheuen. Wenn die aktuellen Pläne umgesetzt werden, bedeuten diese das Ende einer bunten vielfältigen Hotel- und Gastronomieszene.

Quelle: DEHOGA Nordrhein e. V.

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