Oberbergischer Kreis – „Wahlen sind der Ursprung unserer Demokratie. Ohne die zahlreichen und ehrenamtlichen Wahlhelfer/innen wäre die Durchführung der Kommunalwahl nicht möglich. Um die Arbeitsfähigkeit der Wahlvorstände auch in Zeiten der Corona-Pandemie gewährleisten zu können, sind wir auf Ihren Einsatz angewiesen“, so der Wahlleiter des Oberbergischen Kreises, Kreisdirektor Klaus Grootens.
Voraussetzungen und Vorbereitung
Wer die Chance zu einem „Blick hinter die Kulissen“ nutzen will und Interesse an diesem wichtigen Ehrenamt hat, kann sich beim örtlichen Wahlamt seiner Stadt oder Gemeinde melden. Zur Wahlhelferin / zum Wahlhelfer dürfen alle Wahlberechtigten benannt werden. Das sind alle Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen und mindestens 16 Jahre alt sind. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Mitglieder der Wahlvorstände werden durch Schulungen und Informationsmaterial auf ihre Aufgabe vorbereitet. Noch unerfahrene Mitglieder in den Wahlvorständen werden selbstverständlich von erfahrenen Wahlhelfern unterstützt. Darüber hinaus stehen die Mitarbeiter/innen in den Wahlämtern der Städte und Gemeinden den Wahlvorständen am Wahltag telefonisch mit Rat und Tat zur Seite.
Für jeden Wahlvorstand werden bis zu zehn Mitglieder benötigt: Wahlvorsteher/in mit Stellvertreter/ in und zusätzlich bis zu acht Beisitzer/innen.
Wahlhelfer-Aufgaben am Wahltag
Die Mitglieder der Wahlvorstände teilen sich den Dienst am Wahltag auf, so dass der zeitliche Aufwand für das Wahlehrenamt nur wenige Stunden beträgt: Die Tätigkeit im Wahllokal beginnt zwischen 7:00 Uhr und 7:30 Uhr mit der Einrichtung des Wahlraumes. In der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr wird in Schichten mit mindestens jeweils drei Personen gearbeitet.
Während der Wahlzeit prüfen die Wahlhelfer/innen die Wahlberechtigung des einzelnen Wählers, händigen den Stimmzettel aus und beaufsichtigen die Wahlkabinen und die Wahlurne, damit die Wahl ordnungsgemäß und geheim stattfinden kann. Zum Abschluss wird die Stimmabgabe im Wählerverzeichnis vermerkt. Gegen 18:00 Uhr, zur Schließung des Wahllokals, beginnt der spannendste Teil der Aufgabe. Nun trifft sich das gesamte Team wieder, zählt die Stimmen aus und stellt das Wahlergebnis fest. Die Mitglieder der Briefwahlvorstände hingegen treffen sich erst am Nachmittag des Wahltages in den Briefwahllokalen und bereiten bis 18:00 Uhr die Auszählung der Stimmen vor. Im Anschluss beginnen sie mit dem Auszählen und dem Feststellen des Wahlergebnisses. Bis spätestens 20:00 Uhr sind in der Regel alle Aufgaben erledigt.
Für die Tätigkeit erhalten die Mitglieder in den Wahlvorständen ein sogenanntes Erfrischungsgeld. Auskunft über die Höhe gibt das örtliche Wahlamt.
Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie unter www.obk.de/wahlen.
Quelle: OBK