ArchivKommunenPolizeimeldungen

Viele Fußgänger sind sich der Gefahren nicht bewusst

ARKM.marketing

Oberbergischer Kreis – Fußgänger sind in der dunklen Jahreszeit stärker gefährdet und müssen ganz besonders aufpassen. Dies gilt auch noch für die kommenden Monate Februar und März.
Die tragischen und vermeidbaren Unfälle der letzten Wochen zeigen, dass sich viele Fußgänger der Gefahren der Verkehrswirklichkeit offensichtlich nicht bewusst sind!
In den letzten zwei Monaten (Anfang Dezember 2018 bis heute) kam es zu mehreren schweren Verkehrsunfällen mit Fußgängern bei Dunkelheit bzw. schlechten Sichtbedingungen.

  • Dezember 2018, 58-jähriger Mann wird beim Überqueren der Fahrbahn in Gummersbach-Derschlag von Pkw erfasst und verstirbt
  • Januar 2019, 77-jährige Fußgängerin wird beim Überqueren der Fahrbahn in Lindlar von Pkw angefahren und schwer verletzt
  • Januar 2019, 92-jähriger Fußgänger mit Rollator wird beim Überqueren der Fahrbahn in Gummersbach-Dieringhausen von Pkw erfasst und verstirbt zwei Tage später im Krankenhaus
  • Januar 2019, 7-jähriges Mädchen wird beim Überqueren der Fahrbahn von Pkw erfasst und zieht sich hierbei schwere Verletzungen zu
  • Februar 2019, 85-jährige Frau wird beim Überqueren der Fahrbahn in Gum-mersbach-Dieringhausen von Pkw erfasst und verstirbt vier Tage später im Krankenhaus
  • Fußgänger werden in der Dunkelheit oft nicht oder zu spät gesehen. Überwiegend dunkle Kleidung macht sie für andere, insbesondere motorisierte Verkehrsteilnehmer nahezu unsichtbar.

Man wird erst im letzten Moment gesehen, und zwar erst dann, wenn ein Reagieren z. B. des Autofahrers zu spät erfolgt, um den „Schaden“ noch abzuwenden.
Das gilt sowohl für Kinder, als auch für Erwachsene und hierbei ganz besonders für lebensältere Personen und gerade für die dunkle Jahreszeit. Hinzu kommen altersspezifische Handicaps von Groß und Klein. Kinder bis zum 10. Lebensjahr beispielsweise können eine einmal begonnene Bewegung nicht abrupt abbrechen wie ein Erwachsener und könnten vor das fahrende Fahrzeug laufen, das sie anschauen.

Machen sich Fußgänger und Fahrradfahrer durch retroreflektierende Materialien (Kleidung, Schirm, Tasche, reflektierende Bänder bzw. Überziehwesten) sichtbar, vergrößert dies ihre Sicherheit um ein Vielfaches (siehe Grafik).

Bei der durchschnittlichen Reaktionszeit von einer Sekunde legt der Kraftfahrer schon bei einer gefahrenen Geschwindigkeit von lediglich 30 km/h etwa 9 Meter zurück, bevor er es schafft, den Fuß auf das Bremspedal zu setzen und damit den Anhaltevorgang einzuleiten! Bei 50 km/h vergrößert sich der Reaktionsweg bereits auf 15 Meter.
Auch die Örtlichkeit, die vom Fußgänger für die Fahrbahnüberquerung gewählt wird, trägt entscheidend zu dessen Sicherheit bei. 

 Meiden Sie Kurven, dunkle und unübersichtliche Stellen! 
Zwischen geparkten Autos wird der querende Fußgänger oft zu spät oder gar nicht vom motorisierten Verkehrsteilnehmer wahrgenommen.
Nutzen Sie Überquerungshilfen, auch wenn dies einen Umweg bedeutet, da ein Fahrzeugführer hier auch mit Überquerenden rechnet! 
Aber auch an diesen Stellen sollte der Fußgänger sich darüber vergewissern, ob seine Absicht der Überquerung auch wahrgenommen wurde. Desto weiter die Straße für den Passanten selbst einsehbar ist, desto eher wird er auch von einem Fahrzeugführer gesehen.

Für den Kraftfahrer gilt: Insbesondere für Kinder und auch für ältere Menschen nur an gesicherten Überquerungshilfen (Verkehrsinsel, Zebrastreifen, Fußgängerampel) anhalten! Ansonsten mit angepasster Geschwindigkeit und erhöhter Aufmerksamkeit am „gefährdeten Fußgänger“ vorbeifahren, denn die Bewertung der Verkehrssitu-ation durch den Gegenverkehr entzieht sich der eigenen Kontrolle und für den nach-folgenden Verkehr könnte der Fußgänger vom eigenen Fahrzeug verdeckt werden.

Quelle: Kreispolizeibehörde Oberbergischer Kreis

ARKM.marketing


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ich willige ein, dass meine Angaben aus diesem Kontaktformular gemäß Ihrer Datenschutzerklärung erfasst und verarbeitet werden. Bitte beachten: Die erteilte Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@sor.de (Datenschutzbeauftragter) widerrufen werden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Back to top button