Kommunen

Rheinische Fachstellen für behinderte Menschen im Beruf erhalten 13,3 Millionen Euro vom LVR

ARKM.marketing

Rheinland – Die 38 rheinischen Fachstellen für behinderte Menschen im Beruf (bislang: örtliche Fürsorgestellen) erhalten im Jahr 2015 insgesamt 13,3 Millionen Euro vom Landschaftsverband Rheinland (LVR). Sie fördern damit Menschen mit Behinderung im Beruf und deren Arbeitgeber zur behinderungsgerechten Gestaltung der Arbeitsplätze. Die finanziellen Mittel stammen aus der Ausgleichsabgabe. Über die Zuweisung an die Fachstellen entscheidet jährlich die Landschaftsversammlung Rheinland des LVR.

Die Höhe der Zuweisungsbeträge an die Fachstellen basiert auf der Anzahl der in den jeweiligen Regionen lebenden schwerbehinderten Menschen im erwerbsfähigen Alter (15 bis 65 Jahre). Ende 2013 lebten im Rheinland insgesamt rund 919.000 Menschen mit einer Schwerbehinderung, davon rund 392.000 im erwerbsfähigen Alter. In 2013 haben das LVR-Integrationsamt und die Fachstellen Menschen mit Schwerbehinderung und deren Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in 11.103 Fällen mit 38,3 Millionen Euro im Rheinland unterstützt.

Bei den Leistungen an Arbeitgeber und schwerbehinderte Menschen im Rahmen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben teilen sich das LVR-Integrationsamt und die Fachstellen für behinderte Menschen im Beruf die Aufgaben. Die Fachstellen sind zuständig für finanzielle Hilfen an Arbeitgeber zur behinderungsgerechten Gestaltung sowie für Leistungen an die Menschen mit Behinderung selbst. Das LVR-Integrationsamt ist insbesondere zuständig für finanzielle Hilfen an Arbeitgeber zur Schaffung neuer, zusätzlicher Ausbildungs- und Arbeitsplätze für schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen. Außerdem übernimmt das Integrationsamt die behinderungsgerechte Gestaltung der Räumlichkeiten der Arbeitgeber, die nicht Teil des Arbeitsplatzes sind, wie zum Beispiel Aufzüge, Rampen oder Sanitäranlagen.

Die Fachstellen für behinderte Menschen im Beruf sind bislang als örtliche Fürsorgestellen bekannt. Die Umbenennung in Fachstellen soll verdeutlichen, dass nicht Fürsorge, sondern Eingliederung von Menschen mit Behinderung ins Arbeitsleben ihre Aufgabe ist. Auch die Integrationsämter in Deutschland waren bis 2001 als Hauptfürsorgestellen bekannt und wurden im Zuge der Ablösung des Schwerbehindertengesetzes durch das Sozialgesetzbuch IX umbenannt.
Zuweisungen an die Fachstellen in 2015 nach Regionen

(in Klammern: Anzahl der Menschen mit einer Schwerbehinderung im erwerbsfähigen Alter)

Gemeindeverband

  • Städteregion Aachen: 713.435 Euro (22.906)

kreisfreie Städte

  • Bonn: 381.528 Euro (11.409)
  • Düsseldorf: 654.550 Euro (20.867)
  • Duisburg: 710.604 Euro (22.809)
  • Essen: 803.461 Euro (26.024)
  • Köln: 1.156.543 Euro (38.257)
  • Krefeld: 308.942 Euro (8.897)
  • Leverkusen: 246.660 Euro (6.743)
  • Mönchengladbach: 440.187 Euro (13.444)
  • Mülheim/Ruhr: 248.811 Euro (6.816)
  • Oberhausen: 344.952 Euro (10.146)
  • Remscheid: 195.475 Euro (4.969)
  • Solingen: 243.262 Euro (6.625)
  • Wuppertal: 480.274 Euro (14.834)

Kreise

  • Düren: 441.002 Euro (11.670)
  • Euskirchen: 290.936 Euro (8.273)
  • Heinsberg: 360.353 Euro (10.680)
  • Kleve: 428.070 Euro (13.027)
  • Mettmann: 644.291 Euro (16.912)
  • Oberbergischer Kreis: 395.570 Euro (11.898)
  • Rhein-Erft-Kreis: 699.552 Euro (18.825)
  • Rheinisch-Bergischer Kreis: 391.064 Euro (9.941)
  • Rhein-Kreis-Neuss: 584.477 Euro (16.642)
  • Rhein-Sieg-Kreis: 778.004 Euro (23.343)
  • Viersen: 485.732 Euro (13.221)
  • Wesel: 872.266 Euro (23.005)

Soweit der Finanzbedarf einer Fachstelle den Zuweisungsbetrag überschreitet, können weitere Mittel bereitgestellt werden.

Quelle: Landschaftsverband Rheinland

ARKM.marketing


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ich willige ein, dass meine Angaben aus diesem Kontaktformular gemäß Ihrer Datenschutzerklärung erfasst und verarbeitet werden. Bitte beachten: Die erteilte Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@sor.de (Datenschutzbeauftragter) widerrufen werden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"