Oberbergischer Kreis – Die regionalen Anpassungen für das Kreisgebiet werden bis auf Weiteres nicht verlängert.
Aufgrund des Corona-Infektionsgeschehens gelten für das Kreisgebiet bis zum Ablauf des heutigen Tages (09.10.2020) regionale Anpassungen, die in der Allgemeinverfügung des Oberbergischen Kreises vom 01.10.2020 festgelegt sind. Der Oberbergische Kreis hatte die Regelungen vor einer Woche verfügt, weil die Sieben-Tage-Inzidenz für den Oberbergischen Kreis an diesem Tag über dem Schwellenwert von 35 lag. Die Coronaschutzverordnung NRW sieht bei der Überschreitung des Werts regionale Anpassungen an das Infektionsgeschehen vor (§15a Absatz 2).
Die Sieben-Tage-Inzidenz für den Oberbergischen Kreis liegt aktuell bei 28,3 (09.10.2020, 00:00 Uhr) und damit, wie bereits seit vergangenem Montag (05.10.2020, 00:00 Uhr), wieder unter dem Schwellenwert. Der Krisenstab des Oberbergischen Kreises beriet vor diesem Hintergrund in seiner heutigen Sitzung darüber, ob die in der Allgemeinverfügung festgelegten regionalen Anpassungen verlängert werden.
„Aktuell ist es uns, den Bürgerinnen und Bürgern sowie den beteiligten Behörden, gemeinsam gelungen, viele Infektionsketten zu unterbrechen und die Sieben-Tage-Inzidenz wieder zu senken. Dennoch gibt es im Kreis nach wie vor viele Infektionsherde. Im Krisenstab werden wir die Lage weiter aufmerksam beobachten, auch mit Blick auf unsere bergischen Nachbarkreise und – städte“, fast Kreisdirektor Klaus Grootens die aktuelle Entwicklung zusammen. Sollte die Sieben-Tage-Inzidenz im Oberbergischen Kreis wieder über den Schwellenwert von 35 steigen, wird – wie in der Coronaschutzverordnung vorgesehen – über erneute regionale Anpassungen an das Infektionsgeschehen beraten werden.
Nach Ablauf des heutigen Tages gelten im Oberbergischen Kreis wieder ausschließlich die festgelegten Regelungen der Coronaschutzverordnung NRW. Der Oberbergische Kreis spricht jedoch dringliche Empfehlungen für das Kreisgebiet aus:
- Es wird dringlich empfohlen, Feste (Veranstaltungen mit vornehmlich geselligem Charakter) aus einem herausragenden Anlass (z.B. Jubiläum, Hochzeits-, Tauf-, Geburtstags-, Abschlussfeier) mit höchstens 50 Personen durchzuführen.
- In privaten Räumen wird dringlich empfohlen, keine Feierlichkeiten mit mehr als 25 Teilnehmenden durchzuführen.
- Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften an weiterführenden Schulen wird dringlich empfohlen, auch im Unterrichtsraum grundsätzlich eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
Es liegt weiterhin in der Verantwortung eines jeden einzelnen, einen persönlichen Beitrag zum verantwortungsvollen Umgang mit der Corona-Pandemie zu leisten. Kreisdirektor Klaus Grootens appelliert deshalb ausdrücklich: „Halten Sie Abstand, achten Sie auf Hygiene, tragen Sie eine Mund-Nase-Bedeckung. Seien Sie insbesondere vorsichtig im privaten Umfeld und wägen genau ab, welche Veranstaltungen, Feierlichkeiten und private Treffen Sie wahrnehmen.“
Quelle: OBK