ArchivKommunenMittelstand OberbergPolitik in Oberberg

OBK informiert zum Thema Öffnungsschritte und Lockerungen

ARKM.marketing

Oberbergischer Kreis – Aufgrund der aktuellen Berichterstattungen in verschiedenen Medien sowie von Diskussionen zur Frage des nächsten Öffnungsschrittes im Schulbereich und zusätzlichen Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens stellt die Kreisverwaltung Folgendes klar:

1. Lockerungen und Notbremse:

Ausschlaggebend dafür, an welchen „Öffnungen“ bzw. „Lockerungen“ der Oberbergische Kreis teilnimmt, sind die landesrechtlichen Vorschriften. Diese sind insbesondere durch die Corona-Schutzverordnung NRW festgelegt. Darin hat das Land Nordrhein-Westfalen keinen Automatismus dahingehend vorgenommen, dass im Falle einer Überschreitung von bestimmten Inzidenzwerten Kreise von Öffnungsschritten und Lockerungen ausgenommen werden.

Im Gegenteil sehen die Corona-Schutzverordnung und ein Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW vom 09.03.2021 vor, dass sich Öffnungsschritte, die in der Ministerpräsidentenkonferenz am 03.03.2021 vereinbart wurden, an einer „landesweiten Betrachtung der Inzidenzwerte“ orientieren. Dies trägt laut Ministerium „dem Umstand Rechnung, dass gerade bei den Öffnungen von Handelsgeschäften und kulturellen Veranstaltungen aufgrund der Mobilität der Menschen Kreis- und Stadtgrenzen keine Grenzen der Inanspruchnahme von Angeboten und Einrichtungen darstellen“.

Die Tatsache, dass der Oberbergische Kreis nach der tagesaktuellen Veröffentlichung des Landeszentrum Gesundheit NRW am 06.03.2021 den Inzidenzwert von 100 überschritten hatte, hat das Land NRW folglich nicht mit der zwingenden Rechtsfolge belegt, dass bestimmte Öffnungen (z.B. der Präsenzunterricht in bestimmten Jahrgangsstufen) auszusetzen sind.

2. Zusätzliche Corona-Schutzmaßnahmen für das Kreisgebiet:

Die Corona-Schutzverordnung bietet Kreisen und kreisfreien Städten in § 16 die Möglichkeit, abweichend vom landesweiten Katalog der Schutzmaßnahmen zusätzliche Schutzmaßnahmen anzuordnen. Dies gilt insbesondere, wenn die 7-Tages-Inzidenz nach den täglichen Veröffentlichungen des Landeszentrums Gesundheit NRW nachhaltig und signifikant über einem Wert von 100 liegt.

„Sämtliche Maßnahmen, die auf örtlicher Ebene angeordnet werden, bedürfen des Einvernehmens des Landes NRW. Der Oberbergische Kreis steht vor diesem Hintergrund nunmehr seit Wochen in intensivem Austausch mit dem Land und hat in den vergangenen Wochen auf dieser Basis zahlreiche zusätzliche Maßnahmen angeordnet“, sagt Landrat Jochen Hagt. Zu nennen seien unter anderem:

  • Gottesdienstverbot in der Zeit vom 24.12.2020 bis 25.01.2021
  • Beschränkungen der Teilnehmerzahl und Dauer von Gottesdiensten seit dem 06.02.2021
  • Übertragung der Regelungen zu Kontaktbeschränkungen für den öffentlichen Bereich auf den privaten Bereich seit dem 11.01.2021
  • Maskenpflicht in Pflegeheimen nach FFP-2-Standard seit dem 24.12.2020

„Der Oberbergische Kreis ist in den vergangenen Wochen in keinster Weise untätig geblieben, sondern hat – wie in der Corona-Schutzverordnung vorgesehen – zusätzliche Schutzmaßnahmen im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales angeordnet“, erklärt Landrat Jochen Hagt.

Nach wie vor gültig sind zusätzliche Schutzmaßnahmen für das Kreisgebiet, die mittels Allgemeinverfügung festgelegt wurden (www.obk.de/corona-av).

3. Präsenzunterricht an Schulen:

Zuletzt hatte der Oberbergische Kreis das Land NRW um Zustimmung dazu gebeten, von einem Wechselunterricht/Präsenzunterricht ab dem 15.03.2021 in weiteren Jahrgängen absehen zu dürfen und eine entsprechende Anordnung zu treffen. Diesbezügliche Regelungen für eine Aussetzung dieses Öffnungsschrittes im Schulbereich wurden durch die Kreisverwaltung vorbereitet und die Frage der Aussetzung des Öffnungsschrittes der Landesregierung zur Zustimmung vorgelegt.

Das notwendige Einvernehmen, die bis einschließlich vergangenen Freitag (12.03.2021) geltenden Regelungen fortzusetzen und den nächsten Öffnungsschritt für den Schulbetrieb auszusetzen, wurde von der Landesregierung jedoch nicht erteilt! Sinngemäß wurde vorgetragen, dass es zunächst anderer Maßnahmen bedürfe, bevor der nächste Öffnungsschritt für den Schulbereich als letztes Mittel ausgesetzt werde.

Vom Land NRW ursprünglich für vergangenen Montag (15.03.2021) angekündigte POC-Schnelltests für die Schulen wurden bis heute (17.03.2021, 12:00 Uhr) nicht geliefert. Der Hinweis, dass Testungen ein Instrument sein könnten, um den Schulbetrieb als Präsenz- und Wechselunterricht zu ermöglichen, erscheint daher wenig überzeugend.

„Mit Blick auf die bereits geltenden zusätzlichen Schutzmaßnahmen, die der Oberbergische Kreis in den vergangenen Wochen angeordnet hat und die jedenfalls zum Teil von Bürgerinnen und Bürgern vor den Verwaltungsgerichten angegriffen wurden, wäre es interessant, vom Land zu erfahren, welche zusätzlichen Maßnahmen vorzugsweise zusätzlich gewählt werden sollen“, macht Landrat Jochen Hagt deutlich. In diesem Zusammenhang weist der Landrat zudem darauf hin, dass sich die Staatskanzlei NRW zu den vom Kreis seit einigen Wochen vorgeschlagenen Einschränkungen für den Bereich der Durchführung von Gottesdiensten regelmäßig kritisch äußere: „Ein Einvernehmen bedarf stets der intensiven Diskussion mit dem Land NRW.“

4. Bestehende Lockerungen:

Seit dem 01.03.2021 gelten in NRW Lockerungen für den Bereich der Friseure und seit dem 08.03.2021 auch für den Einzelhandel. „Diese Lockerungen durch den Oberbergischen Kreis zurückzunehmen, erscheint zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll. Die angesprochenen Bereiche sind in ihrer wirtschaftlichen Existenz aktuell massiv bedroht“, stellt Landrat Jochen Hagt klar.

Im Übrigen könne ein Infektionsgeschehen in diesen Bereichen – anders als für den Bereich der Schulen – nicht in auffälliger Weise festgestellt werden.

Quelle: OBK

ARKM.marketing


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ich willige ein, dass meine Angaben aus diesem Kontaktformular gemäß Ihrer Datenschutzerklärung erfasst und verarbeitet werden. Bitte beachten: Die erteilte Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@sor.de (Datenschutzbeauftragter) widerrufen werden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"