Oberberg – Von Freitag, 31. Juli bis Montag, 03. August 2020 findet das alljährliche Islamische Opferfest Kurban Bayrami statt. Es ist das höchste islamische Fest und bezieht sich auf die Geschichte des Propheten Ibrahim. In dem Moment, als der Sohn des Propheten geopfert werden sollte, stieg vom Himmel ein Widder herab mit dem Befehl Gottes, ihn anstelle seines Sohnes zu opfern.
Nach islamischem Glauben ist jeder wirtschaftlich wohlgestellte Muslime dazu verpflichtet, ein Opfer zu bringen. Als Opfertiere werden vorrangig Schafe oder Rinder geschlachtet. Ein Teil des Opferfleisches verbleibt im Haus, ein Teil wird an Nachbarn, bedürftige Verwandte und an Arme verteilt. Die Sonnenzeiten in Mekka geben die Schlachtzeiten vor. Beginn ist nach Sonnenaufgang und einem Gebet in der Moschee. Nach Sonnenuntergang werden die Schlachtungen beendet.
Auch im Oberbergischen Kreis werden an Kurban Bayrami zahlreiche Tiere geschlachtet. Opfertiere waren im vergangenen Jahr 115 Rinder und 386 Schafe. „Die Schlachtungen sind vorab den zuständigen, vom Veterinäramt beauftragten Tierärzten zur Fleischbeschau anzuzeigen. Sie dürfen nur in dafür vorgesehenen zugelassenen Schlachtstätten durchgeführt werden“, sagt Nicole Arnold, Sachgebietsleitung der Lebensmittelüberwachung des Oberbergischen Kreises. Eine Schlachtung ohne Betäubung (Schächtung) ist nach deutscher Rechtslage grundsätzlich verboten.
Im Oberbergischen Kreis finden dieses Jahr zu Kurban Bayrami in 9 Schlachtbetrieben Schlachtungen statt. Sie werden jedes Jahr rechtzeitig vor dem Fest auf die Einhaltung des Tierschutzes und der Fleischhygiene hingewiesen. Größere Schlachtstätten werden durch die zuständigen Tierärzte des Amtes aufgesucht und der Ablauf des Opferfestes durchgesprochen.
„Die Mitarbeiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes führen während des Opferfestes verstärkt Kontrollen durch. In einigen Betrieben sind sie ganztägig vor Ort und überprüfen die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Vorgaben und die Schlachthygiene“, sagt die amtliche Tierärztin Nicole Arnold.
Die Schlachtbetriebe wurden zudem frühzeitig auf die Verpflichtung zur Einhaltung der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) hingewiesen und aufgefordert entsprechende Hygienekonzepte zu erarbeiten und vorzulegen. Die kommunalen Ordnungsämter und die Kreispolizeibehörde werden die Einhaltung durch unangemeldete Kontrollen überwachen. Auch Schlachtbetriebe, die kein Konzept vorgelegt haben, oder angezeigt haben keine Schlachtungen durchführen zu wollen, werden kontrolliert.
Quelle: OBK