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Oberbergischer Kreis – Kfz Zulassung an drei Standorten möglich

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Der Oberbergische Kreis ist ein nordrhein-westfälischer Landkreis mit einer Fläche von reichlich 900 km2 sowie knapp 280.000 Einwohnern. Die Menschen leben in ein Dutzend Städten und Gemeinden. Alteingesessene Bürger sprechen von ihrer Heimat gerne als Oberberg, wohingegen die offizielle Bezeichnung Oberbergischer Kreis lautet. Die ehemalige Region Oberberg gehört zum weitläufigen Rheinischen Schiefergebirge als einem Mittelgebirge in den Bundesländern Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland. Kreisstadt ist die mittelgroße Stadt Gummersbach im Bergischen Land. Weitere bekannte Städte im Kreisgebiet sind Bergneustadt, Hückeswagen, Radevormwald, Waldbröl, Engelskirchen, Nümbrecht oder Reichshof. Der Fahrzeughalter mit Wohnsitz hier im Oberberg Kreis muss sich in allen Angelegenheiten rund um sein Auto an das Straßenverkehrsamt wenden. Das ist kreisweit mit insgesamt drei Dienststellen präsent, und zwar in Gummersbach im Ortsteil Niederseßmar, in Hückeswagen sowie in Waldbröl.

Um- und Anmelden von Pkw – Das muss der Fahrzeughalter wissen

Die drei Kfz Zulassungsstellen für den Oberbergischen Kreis haben unterschiedliche Öffnungs- beziehungsweise Servicezeiten, und zwar

  • Gummersbach täglich von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis um 17.30 Uhr
  • Hückeswagen dienstags von 08.00 Uhr bis um 13.00 Uhr und donnerstags eine Stunde kürzer
  • Waldbröl montags von 08.00 Uhr bis um 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Für den Pkw Halter ist es entscheidend, zu seinem Termin bei der Kfz Zulassungsstelle Oberbergischer Kreis auf Anhieb alle notwendigen Unterlagen dabei zu haben. Das sind weitgehend dieselben, ob es sich um eine Neu- oder um eine Ummeldung innerhalb des Kreisgebietes handelt. Grundvoraussetzung ist der angemeldete Wohnsitz in einer Stadt oder Gemeinde hier im Kreisgebiet, sprich in Oberberg.

Zur gängigen Praxis für die Abwicklung bei dem Landratsamt gehören die folgenden Dienste:

  • Neuzulassung
  • Umschreibung innerhalb des Landkreises sowie von außerhalb
  • Anschriftenänderungen
  • Namensänderungen
  • Weitere Anliegen zu Kennzeichen für Oldtimer, Kurzzeit, Saison, oder auch zu technischen Änderungen am Auto

Papiere für die Kfz-Anmeldungen

Der Kfz Halter benötigt zur Vorlage bei der Zulassungsstelle zum Anmelden und/oder Umschreiben die Kfz Zulassungsbescheinigungen Teil I und II. Das sind der frühere Kfz- Brief sowie der Kfz-Schein. Unterschieden werden muss bei der Umschreibung in das noch zugelassene sowie das bereits abgemeldete Auto. Vorgelegt werden müssen in diesen Fällen die Autokennzeichen bei abgemeldeten Fahrzeugen beziehungsweise die Abmeldebestätigung für ein Fahrzeug, das vor dem 1. Oktober 2005 zugelassen worden ist. Auch bei der Umschreibung eines aktuell außerhalb des Kreisgebietes zugelassenen Fahrzeuges müssen die Fahrzeugkennzeichen vorgelegt werden, damit die Plaketten abgekratzt werden können.

Weiterhin sind für diesen Zweck unabdingbar notwendig:

  • Originalnachweis über die letzte Hauptuntersuchung HU
  • eVB-Nummer als Versicherungsbestätigung über eine bestehende Kfz- Haftpflichtversicherung
  • Identitätsnachweis des Fahrzeughalters mit Personalausweis oder mit Reisepass inklusive Meldebestätigung
  • Ausgefüllter SEPA-Lastschriftvordruck zur Bezahlung der Kfz-Steuer per Lastschrifteinzug

Lässt sich der Pkw Halter durch einen Dritten vertreten, beispielsweise durch den örtlichen Autohändler, durch den Ehe- oder Lebenspartner, dann wird ergänzend zu diesen Unterlagen eine handschriftlich unterzeichnete Vollmacht benötigt. Der Anmeldende muss sich selbst ebenfalls mit Personalausweis oder Reisepass ausweisen.

Kostenregelung individuell je Einzelfall

Das Straßenverkehrsamt Oberbergischer Kreis weist darauf hin, dass die Kosten und Gebühren für jeden Einzelfall individuell berechnet werden. Grundlage für die Kostenermittlung sind Art und Umfang der gewünschten Dienstleistung. Handelt es sich um einen Zuzug von außerhalb des Kreisgebietes, um eine Ummeldung von Ort zu Ort im Oberbergischen Kreis, oder um ein Wunschkennzeichen, und anderes? Der Pkw Halter sollte sich auf Gebühren ab 20 Euro aufwärts einstellen, bis hin zu 60 Euro. Je nach Vorgang können die Fahrzeughalter hier die durchschnittlichen Anmeldegebühren in einer Übersicht einsehen.

Im Straßenverkehrsamt Oberbergischer Kreis werden jährlich rund 17.000 Angelegenheiten rund um den Führerschein bearbeitet, bei einer nach wie vor steigenden Tendenz. Zur Vorbereitung auf den Termin wird eine Online-Terminreservierung auf der Webseite www.obk.de angeboten. Möglich ist die Online-Terminreservierung für bis zu zwei Wochen im Voraus. Pro Termin werden bis zu drei verschiedene Geschäftsvorgänge bearbeitet. Je Tag wird für den einzelnen Antragsteller nur ein Termin vergeben. In der Nebenstelle Waldbröl wird bis auf Weiteres auf Online-Terminvereinbarungen verzichtet.

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